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Erfahrungen und Einsichten aus zwei Jahrzehnten gerichts ärztlicher Sachverstän digentätigkeit veranlassen mich, einen Ir. Beitrag zur Strafrechtsreform zu veröffent lichen. Die Entwürfe für das neue Strafgesetzbuch (E 1960 wie E 1962) lassen erkennen, daß einige der in unserem I. Beitrag zur Strafrechts re form (1959) publizierten An regungen verständnisvoll aufgenommen wurden. Die §§ 24 und 25 E 1962 sind nun mehr stärker als in den früheren Fassungen am medizinischen Krankheitsbegriff orien tiert. In § 24 E 1962 sind die lediglich auf angeborenen oder erworbenen ,Abartig keiten' beruhenden seelischen Störungen des § 23 Entwurf 1958, Bezeichnungen, die weitgehend den ,abnormen Persönlichkeiten' des klinischen Sprachgebrauches entspre chen, nicht mehr enthalten. Ziel dieses II. Beitrages ist es, die Vertreter des Strafrechtes für den auf den Er fahrungen der ärztlichen, besonders der psychiatrischen Wissenschaft beruhenden medizinischen Krankheitsbegriff zu gewinnen, der überzeugender als der normative Krankheitsbegriff des Juristen eine tragfähige Grundlage für richterliches Werten und Urteilen bilden kann. Bei der Darstellung des forensischen Materials 1 wurde eine dialektische Methodt' benutzt: die Gegenüberstellung von forensischen Fällen, in denen die Frage der ,Schuld fähigkeit' nach einem medizinisch orientierten Krankheitsbegriff beantwortet wurde und andere Fälle, deren Entscheidung vorwiegend auf den Ergebnissen psychologischer oder rein normativer Methoden beruhte. Inhaltsverzeichnis I. Zur Problemstellung der Studie.- 1. Die Vieldeutigkeit der Begriffe krankhaft `und seelische Störungen `§ § 24 und 25 des Entwurfes 1962.- 2. Das Problem der Gleichwertigkeitsklausel `in den § § 24 und 25 des Entwurfes 1962.- Die affektiven oder psychogenen Bewußtseins- störungen`.- Die somatogenen `Bewußtseinsstörungen.- II. Zu den Begriffen Bewußtsein `und Bewußtseinsstörung`.- III. Die forensischen Methoden zur Feststellung von krankhaften seelischen Störungen `und Bewußtseinsstörungen`.- Die biologische Methode.- Die psychologische Methode.- Die gemischt biologisch-psychologische `Methode.- Die klinische Methode.- Diagnosen-Schema der Universitäts-Nervenklinik Köln.- Die anthropologische Methode.- a) Die anthropologisch-phänomenologische Richtung im engeren Sinne.- b) Die daseinsanalytische Betrachtungsweise.- c) Das strukturanalytische Verfahren.- d) Tiefenpsychologische Entwicklungstendenzen in der forensischen Begutachtung.- IV. Soziologische Aspekte des § 51 StGB.- V. Das Problem in der Literatur.- 1. Stellungnahmen von Medizinern.- 2. Stellungnahmen von Juristen.- 3. Stellungnahmen von Psychologen.- VI. Das Problem in der Rechtsprechung.- 1. Entscheidungen, die den Einfluß der Affekte auf die Schuldfähigkeit des Täters betreffen.- 2. Entscheidungen zur Frage des Einflusses affektiver Erregungszustände auf die subjektiven Tatbestandsmerkmale und auf den Vorsatz.- 3. Entscheidungen zur prozessualen Frage der Hinzuziehung von Sachverständigen für die Beurteilung von Affekten.- VII. Zum gegenwärtigen Stand der Beratungen der § § 24 und 25 E 1962.- VIII. Fall-Darstellungen (Ausführliche Analysen).- Kurz-Fälle.- 1. Toxische Bewußtseinsstörungen.- 2. Endo-toxische Bewußtseinsstörungen.- 3. Traumatische Bewußtseinsstörungen.- 4. Forensische Grenzsituationen.- 5. Typische Affektsituationen. Ihre forensische Lösung mit Hilfe des funktionalen Bewußtseinsbegriffes.- IX. Forensische Konsequenzen.- Namensverzeichnis.
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Bewußtsein und Bewußtseinsstörungen, Wolfgang de Boor
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