Englisches Handels- und Wirtschaftsrecht
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Das Werk behandelt - sehr praxisorientiert und zugleich wissenschaftlich fundiert - die im täglichen Rechtsverkehr mit England auftretenden Fragen. Dazu gehören z. B. die Besonderheiten des englischen Vertragsrechts, Warenkauf, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht, internationales Zivilprozess- und Privatrecht einschließlich Schiedsverfahrensrecht u. v. m. Das Buch ist nicht nur für Geschäftsverbindungen mit England eine unerlässliche Hilfe. Da englisches (Handels-)Recht in vielen wirtschaftlich bedeutenden Ländern zur Anwendung kommt, genießt es Weltgeltung. Zudem wird im internationalen Handelsverkehr sehr häufig ein englischer Gerichtsstand oder Schiedsort und englisches Recht als „neutrales Recht“ vereinbart, wenn sich die Parteien nicht auf das Recht einer der Vertragsparteien einigen können.
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Englisches Handels- und Wirtschaftsrecht, Volker Triebel
- Jazyk
- Rok vydání
- 1978
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- Titul
- Englisches Handels- und Wirtschaftsrecht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Volker Triebel
- Vydavatel
- Verlagsgesellschaft Recht u. Wirtschaft
- Rok vydání
- 1978
- ISBN10
- 3800561980
- ISBN13
- 9783800561988
- Série
- Schriftenreihe Recht der internationalen Wirtschaft
- Kategorie
- Politologie / Politika
- Anotace
- Das Werk behandelt - sehr praxisorientiert und zugleich wissenschaftlich fundiert - die im täglichen Rechtsverkehr mit England auftretenden Fragen. Dazu gehören z. B. die Besonderheiten des englischen Vertragsrechts, Warenkauf, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht, internationales Zivilprozess- und Privatrecht einschließlich Schiedsverfahrensrecht u. v. m. Das Buch ist nicht nur für Geschäftsverbindungen mit England eine unerlässliche Hilfe. Da englisches (Handels-)Recht in vielen wirtschaftlich bedeutenden Ländern zur Anwendung kommt, genießt es Weltgeltung. Zudem wird im internationalen Handelsverkehr sehr häufig ein englischer Gerichtsstand oder Schiedsort und englisches Recht als „neutrales Recht“ vereinbart, wenn sich die Parteien nicht auf das Recht einer der Vertragsparteien einigen können.