Die vollstreckbare Urkunde
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Zum Werk „Vollstreckbare Urkunden“ sind die durch freiwillige Unterwerfung des Schuldners entstandenen Urkunden, die eine befugte Urkundsperson (oft ein Notar) ausstellt und die eine Zwangsvollstreckung in gleicher Weise ermöglichen wie ein Gerichtsurteil. Häufig sind sie bei FamFG-Verfahren, Grundstücksgeschäften und der Bestellung von Grundpfandrechten. Sie spielen daher auch in der Bankpraxis eine große Rolle. Vorteile auf einen Blick - mit WEG-Reform - mit Familienrechts- und FGG-Reform - Formulare für die Praxis Inhalt - rechtliche Grundlagen - Beurkundungsverfahren - Urkunde mit den vollstreckbaren Ansprüchen - Vollstreckungsklausel zur vollstreckbaren Urkunde - Zwangsvollstreckung aus der Urkunde - vollstreckbare Urkunden außerhalb der ZPO - intertemporäre, interlokale und internationale Aspekte der vollstreckbaren Urkunde Zur Neuauflage Das für jeden Notar, für jedes mit Vollstreckungssachen befasste Gericht und für jedes Realkreditinstitut unverzichtbare Standardwerk erscheint schon nach kurzer Zeit in 3. Auflage. Die Vorauflage ist überholt, weil Gesetzgeber (WEG-Reform, Risikobegrenzungsgesetz, Familienrechtsreform, FGG-Reform, ERVGBG) und Rechtsprechung (BGH vom 30.3.2010) Grundlagen und Verfahren der vollstreckbaren Urkunde zwischenzeitlich erheblich verändert haben. Vor allem das FamFG hat tiefe Einschnitte gebracht. Die Veränderungen sind mit wissenschaftlicher Schärfe für den Gebrauch durch den Praktiker erläutert und in Form vieler überarbeiteter und ganz neuer Formulare aufbereitet. Für Gerichte und Wissenschaft ist wichtig, dass die Materie konsequent in die gewohnten Strukturen des Zivilprozesses und der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingebettet und dadurch leicht handhabbar gemacht wird. Der tägliche Gebrauch wurde durch ein wesentlich detaillierteres systematisches Inhaltsverzeichnis deutlich erleichtert; das Stichwortverzeichnis ist gewohnt ausführlich. Zielgruppe Für Notariate, Banken, Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher.