System der subjektiven öffentlichen Rechte
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Georg Jellineks „System der subjektiven öffentlichen Rechte“ (1892/1905) ist ein Klassiker der Staatsrechtslehre, der die historische Entwicklung, die dogmatische Kontur und die politischen Fragen unseres Verwaltungs- und Verfassungsverständnisses bis heute prägt. Jellinek entfaltet seine Theorie des subjektiven öffentlichen Rechts aus dem Grundverhältnis zwischen Bürgern und Staat. Dieses staatsbürgerliche Rechtsverhältnis bildet Jellinek in vier Typen subjektiv-öffentlicher Rechte ab: dem status passivus als den Pflichten, dem status negativus als der Freiheit, dem status positivus als den Leistungsansprüchen und dem status activus als den Partizipationsrechten der Bürger. Mit diesen vier Kategorien von subjektiven öffentlichen Rechten polarisiert Jellinek das gesamte Verwaltungs-, Verfassungs- und Völkerrecht und legt damit zugleich das Fundament, das auch die aktuelle Grundrechtstheorie noch trägt.