Energiewirtschaftliche Konzessionsverträge
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Gegenstand der Arbeit sind Konzessionsverträge, wie sie zwischen Gemeinden und Versorgungsunternehmen zur ausschliesslichen Versorgung mit Elektrizität und Gas abgeschlossen werden. Angesichts des geringen Grades an dogmatischer Verfestigung auf diesem Gebiet wird eingehend untersucht, auf welchen Rechtsgrundlagen derartige Vereinbarungen basieren, welcher Rechtsnatur sie sind und welchen Bindungen die Öffentliche Hand beim Abschluss unterliegt. Der Verfasser bejaht zwar die Befugnis der Gemeinden zum Abschluss von Konzessionsverträgen. Diese Berechtigung leitet er aber nicht aus ihrem Privateigentum an öffentlichen Strassen ab, vielmehr basiere sie allein auf der gemeindlichen Aufgaben- und Kompetenzzuweisung zur Sicherstellung der lokalen Energieversorgung. Je nach der landesrechtlichen Ausgestaltung der Strassengesetze werden Konzessionsverträge als privatrechtliche, gemischte privatrechtliche/öffentlich-rechtliche oder rein öffentlich-rechtliche Verträge qualifiziert. Soweit sie privatrechtlicher Natur sind, werden sie dem Verwaltungsprivatrecht zugewiesen. Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung von Konzessionsver- trägen setzt der Verfasser sich kritisch mit der Verwaltungspraxis der Gemeinden auseinander. Er unterwirft sie strengen öffentlich-rechtlichen Bindungen und hält insbesondere die Vereinbarung von Konzessionsabgaben für die Einräumung ausschliesslicher Versorgungsrechte für unwirksam.