Der Ministerrat der DDR
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Ernst Richert erschien es wenig aussichtsreich, in den Komplex „Regierung und Verwaltung“ der DDR mit „westlicher staatsrechtlicher Akribie“ Ordnung brin gen zu wollen. Doch Richert, der mit dieser Aussage in seinem berühmten Werk „Macht ohne Mandat“ (2. Aufl. , 1963) vor allem auf Siegfried Mampel zielte, hat selbst den Beweis geliefert, daß der bundesdeutsche DDR-Forscher sehr wohl ein gewisses Maß an Ordnung in diesen Komplex bringen kann. Sicher nicht allein mit „westlicher staatsrechtlicher Akribie“, aber doch mit Hilfe kühler politolo gisch-soziologischer Analyse des Regierungssystems der DDR. Mit der Regierung der DDR speziell hat sich in der Vergangenheit weder in der DDR noch in der Bundesrepublik schon einmal ein Sozialwissenschaftler oder Staatsrechtler befaßt, alle Angaben zur DDR-Regierung im Osten und Westen unseres Landes sind lückenhaft, oft sogar fehlerhaft. Bei der Darstellung der DDR Ministerien im „DDR-Handbuch“ (2. Aufl. , 1979) des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen hat der Bearbeiter jede Art von „Akribie“ vermissen lassen. Entweder wurden die Statuten einiger Ministerien überhaupt nicht berück sichtigt, oder aber es wurde von Statuten ausgegangen, die längst außer Kraft gesetzt sind. Nur ein Beispiel: Beim Ministerium für Gesundheitswesen der DDR geht der Bearbeiter von einem Statut des Jahres 1960 aus, die späteren Statuten aus den Jahren 1969 und 1975 werden nicht einbezogen. Offensichtlich sind sie dem Bearbeiter gar nicht aufgefallen. Bei einer Reihe von Ministerien wird so getan, als existiere überhaupt kein Statut.