Haftpflichtgesetz
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Dieser Standard-Kommentar überzeugt durch - schnelle Lösungen haftungsrechtlicher Fragen, ob bei Schienen- oder Schwebebahnen oder bei anderen „gefährlichen Anlagen und Betrieben“ - umfassende Kommentierung aller einschlägigen Haftungsgrundlagen. Das am 1.8.2002 in Kraft getretene Schadensersatzänderungsgesetz hat das Haftpflichtgesetz und auch Haftungsvorschriften des BGB weitgehend geändert. Die Haftung entfällt jetzt nur noch bei höherer Gewalt. Auch der Haftungsumfang wurde wesentlich erweitert, die Höchstbeträge erheblich heraufgesetzt und der Schmerzensgeldanspruch ausgeweitet. Gleichzeitig ist die Verantwortlichkeit von Kindern jetzt zusätzlich eingeschränkt. Begrenzt wurde die abstrakte Abrechung von Sachschäden, insbesondere bei Kfz-Schäden. Die Neuauflage berücksichtigt diese grundlegenden Neuerungen sowie alle Änderungen, die sich durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ergeben haben. Die aktuelle Rechtsprechung und das Schrifttum wurden ausgewertet und berücksichtigt. Dr. Werner Filthaut ist durch langjährige Berufserfahrung als Kenner dieser Spezialmaterie ausgewiesen. Für Versicherungen, Richter, Rechtsanwälte, Rechtsämter, Betriebe der Energieversorgung und des Nahverkehrs, Eisenbahnen und Bergbahnen.