Verwaltungslehre
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Die Verwaltungslehre ist die über das Verwaltungsrecht hinausgehende Wissenschaft von der öffentlichen Verwaltung. Sie untersucht neben den rechtlichen auch die volks- und betriebswirtschaftlichen, organisatorischen, planungsmäßigen, soziologischen und polititschen Aspekte des Verwaltungshandelns. In der juristischen Ausbildung stellt sie einen Teil eines Wahlfaches dar. Das Studienbuch von Püttner stellt die einzelnen Aspekte der Verwaltungswissenschaft unter folgenden Topoi dar: - Verwaltungsaufgaben - Verwaltungsorganisation und -aufbau - Ressourcen und Mittel der Verwaltung - Planung und Entscheidung durch die Verwaltung - Verwaltungskontrolle Professor Dr. Günter Püttner ist Inhaber eines Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Tübingen und liest dort auch das Fach „Verwaltungslehre“. Für Studenten der Rechtswissenschaften mit der Wahlfachgruppe Verwaltungslehre, der Politologie sowie der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung.