Kostenordnung
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Dieser bewährte Standardkommentar für die Kostenordnung informiert praxisnah und kompakt über alle wichtigen Themen und gibt Antwort auf die praktisch relevanten Fragen. Zur Euro-Einführung wird dem Nutzer damit ein unverzichtbares Hilfsmittel an die Hand gegeben. Verarbeitet ist zudem die neueste Rechtsprechung und die wesentliche Literatur. Die bewährten Orientierungshinweise zum Gesetzestext erleichtern dem Rechtsanwender den Zugang zur „richtigen Vorschrift“. Der lexikalische Teil wurde weiter ausgebaut, der Abdruck zusätzlicher Rechtsvorschriften im Anhang ist ein weiterer Pluspunkt gegenüber der Vorauflage. Auch in der Neuauflage garantieren die beiden nach Gerichts- und Notarkosten getrennten und komplett überarbeiteten Sachverzeichnisse die gewohnte Benutzerfreundlichkeit. - Rechtsstand 1.1.2002 - bringt höchste Aktualität - eingearbeitet: die zahlreichen Euro-Umstellungsvorschriften, u. a. durch das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der Steuerberatergebührenverordnung auf Euro vom 27.4.2001 - kommentiert: das Gesetz zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts vom 19.4.2001 mit seinem Kostenverzeichnis sowie das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16.2.2001 - Beachtung europarechtlicher Vorschriften und Richtlinien beim Handelsregister durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz vom 24.2.2000 - eingearbeitet: das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.7.2001, das Zustellungsreformgesetz vom 5.6.2001 sowie das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsverkehr vom 13.7.2001 - bereits berücksichtigt: das Gesetz über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation (online-Abruf von maschinell geführten Handelsregistern, Ersetzung der Schreibauslagen durch die sog. Dokumentenpauschale) sowie das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (u. a. Reform des Verjährungsrechts). Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Bezirksrevisoren, Assessoren, Kostenbeamte, Bürovorsteher, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwaltsfachangestellte, Sachverständige.