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Audio- und Videogeräte werden vielfach im Ausland hergestellt und in der Bundesrepublik vertrieben. Ist die Geräteabgabe von bis zu fünf Prozent des Herstellerabgabepreises - schon bei der Urheberrechtsreform 1965 eine der umstrittensten Materien - vom Gerätepreis der ausländischen Produktionsfirma zu berechnen? Oder ist der (höhere) Preis der inländischen Vertriebsfirma maßgebend? Für Produktion und Vertrieb von Ton- und Bildaufzeichnungsgeräten ist die Beantwortung dieser Frage von eminenter rechtlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Die Antwort hängt davon ab, wer rechtlich Hersteller ist: der faktische Produzent oder der inländische Importeur oder Vertreiber. Prof. Dr. Ulrich Loewenheim, Universität Frankfurt, hat die Fragen, die den Bundesgerichtshof in mehreren Prozessen beschäftigten, sehr eingehend untersucht. Sein Ergebnis: Nur das Unternehmen ist Hersteller, das die Geräte auch tatsächlich produziert.
Nákup knihy
Herstellerbegriff und Geräteabgabe bei Audio- und Videogeräten, Ulrich Loewenheim
- Jazyk
- Rok vydání
- 1984
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Herstellerbegriff und Geräteabgabe bei Audio- und Videogeräten
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Ulrich Loewenheim
- Vydavatel
- Hochsch.-Verl.
- Rok vydání
- 1984
- ISBN10
- 3810765686
- ISBN13
- 9783810765680
- Kategorie
- Společenské vědy
- Anotace
- Audio- und Videogeräte werden vielfach im Ausland hergestellt und in der Bundesrepublik vertrieben. Ist die Geräteabgabe von bis zu fünf Prozent des Herstellerabgabepreises - schon bei der Urheberrechtsreform 1965 eine der umstrittensten Materien - vom Gerätepreis der ausländischen Produktionsfirma zu berechnen? Oder ist der (höhere) Preis der inländischen Vertriebsfirma maßgebend? Für Produktion und Vertrieb von Ton- und Bildaufzeichnungsgeräten ist die Beantwortung dieser Frage von eminenter rechtlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Die Antwort hängt davon ab, wer rechtlich Hersteller ist: der faktische Produzent oder der inländische Importeur oder Vertreiber. Prof. Dr. Ulrich Loewenheim, Universität Frankfurt, hat die Fragen, die den Bundesgerichtshof in mehreren Prozessen beschäftigten, sehr eingehend untersucht. Sein Ergebnis: Nur das Unternehmen ist Hersteller, das die Geräte auch tatsächlich produziert.