Knihobot

Harry Fuchs

    Prävention und medizinische Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen durch die Träger der Renten- und Krankenversicherung
    Gesundheitsreform 2007 und Behindertenrecht
    Spektral hochaufgelöste Untersuchung von Pikosekundenimpulsen aus modengekoppelten Hochleistungsdiodenlaser Oszillator-Verstärker-Systemen mit der Methode des frequency resolved optical gating
    Werkstättenrecht
    SGB IX - Kommentar zum Recht behinderter Menschen
    Züritüütsch isch aifach schön
    • Züritüütsch isch aifach schön / Zurich German is Simply Beautiful is a most unusual book for helping you learn Swiss German. The authors took the lyrics from songs by Schtärneföifi, Switzerland's most popular children's band, and first transcribed the Swiss German lyrics, then they translated them into both High German and English. Each song makes up a separate lesson, most coming with cultural notes as well as exercises and solutions that help you master the language. Further, these are not traditional kiddy songs. Instead these songs talk about finding excuses for missing homework, about how miserable it is to live with a know-it-all big brother, and the pains of going clothes shopping with your parents. The lyrics are madcap, preposterous, a tiny bit brazen and impudent. Furthermore, the tunes are really catchy. All the members of Schtärneföifi are professional musicians, so you'll hear straightahead rock as well as funk, hip-hop, house, rumba-calypso, country-western and even salsa.

      Züritüütsch isch aifach schön
    • SGB IX - Kommentar zum Recht behinderter Menschen

      mit Erläuterungen zum AGG und BGG

      Zum WerkDas SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen hat eine überaus große arbeitsmarkt- und sozialpolitische Bedeutung erlangt.Für die dauerhafte Eingliederung der behinderten Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ist dieses Gesetz die wesentliche Grundlage.Vorteile auf einen Blick Darstellung des kompletten SGB IX mit allen untergesetzlichen Regelungen Kommentierung der neuen Eingliederungshilfe Zur NeuauflageDer mit dem Bundesteilhabegesetz erreichte Rechtsstand per 1.1.2020 wird umfassend kommentiert: SGB IX Teil 1: Neue Bestimmungen zur Zuständigkeit, Bedarfsfeststellung, Trägerzusammenarbeit, Teilhabe- und Gesamtplanverfahren, Frühförderung, Soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung. SGB IX Teil 2: Das aus dem SGB XII herausgelöste Eingliederungshilferecht wurde sowohl verfahrens- als auch leistungsrechtlich und hinsichtlich des Leistungserbringungs- und Vergütungsrechts weitgehend neu gefasst und umfassend kommentiert. SGB IX Teil 3: Im Schwerbehindertenrecht wurden die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt und ausgebaut. Das Recht der Werkstätten für behinderte Menschen wurde durch Leistungen an andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit ergänzt. Gesetz zur Änderung des SGB XII Angehörigenentlastungsgesetz Kommentiert sind zudem das AGG und das Behindertengleichstellungsgesetz.ZielgruppeFür die Leistungserbringer im Bereich Rehabilitation und Teilhabe, Verbände und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, betriebliche Personalabteilungen und betriebliche Interessenvertretungen und Sozialleistungsträger, Anwaltschaft und Gerichte.

      SGB IX - Kommentar zum Recht behinderter Menschen
    • Werkstättenrecht

      in Sozialgesetzbüchern, zugehörigem Verordnungsrecht und EU-Richtlinien

      • 800 stránek
      • 28 hodin čtení

      Zum WerkDas Werk stellt die gesetzlichen Vorschriften zum Werkstattrecht und dessen untergesetzlichen Vorschriften praxisgerecht nach dem neuesten Stand unter Einbeziehung des korrespondierenden Leistungs- und Sozialversicherungsrechts und dem aktuellen Teilhabegesetz dar. Es erläutert dabei die institutions- und die leistungsrechtlichen Vorschriften im SGB IX, die WerkstättenVO und die Werkstätten-MitwirkungsVO sowie die sonstigen werkstattrelevanten Regelungen in den anderen Büchern des SGB. Umfassend erläutert werden Pflichtmitgliedschaft, Beitragsregelungen und Leistungen - insbesondere zur besonderen Rente wegen Erwerbsminderung für WfbM-Beschäftigte.Ausführlich behandelt werden die Bezüge zum Sozialhilfe- und Jugendhilferecht, das Recht der Ausbildung anerkannter Fachkräfte sowie zum Handels- und Steuerrecht.Darüber hinaus werden Antworten auf ausgewählte praktische Fragestellungen gegeben, u.a. zu Teilzeit in der WfbM Budget für Arbeit Rückkehr in die WfbM Arbeitnehmerähnliche Rechtsstellung Beratungshilfe In demselben Maße sind die Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes auf das SGB IX und Werkstättenrecht berücksichtigt. Im Anhang finden sich u.a. Werkstattempfehlungen WfbM in Zahlen WfbM international Empfehlungen der Integrationsämter Eingliederungs- und Jugendhilfe Bundesversorgungsgesetz Aufwendungserstattung EU-Vorschriften OFD-Schreiben Vorteile auf einen Blick komplette Darstellung des Werkstättenrechts und seiner untergesetzlichen Regelungen gründlicher und umfassender Einbezug des einschlägigen Sozialversicherungs-, Sozialhilfe-, Handels- und Steuerrechts sowie der EU-rechtlichen Bezüge einzigartig am Markt ZielgruppeFür Organe und Träger von Werkstätten und ihre Organisationen, Fachpersonal, Werkstatträte und ihre Vertrauenspersonen, Menschen mit Behinderungen und ihre gesetzlichen Betreuer und Betreuerinnen, Arbeitsagenturen, Sozialhilfeträger, Träger der Grundsicherung, der Unfall- und Rentenversicherung.

      Werkstättenrecht
    • Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen sieht dringenden Handlungsbedarf für die etablierten Institutionen der Krankenversorgung, insbesondere in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung. Rehabilitation wird als ein weiterer großer Unterversorgungsbereich identifiziert, wobei moderne Ansätze hier eine umfassende Behandlung chronisch Kranker ermöglichen. Der Ausbau und die Weiterentwicklung von Prävention und medizinischer Rehabilitation sind zentrale Themen für die Zukunft des Gesundheitswesens. Besonders wichtig ist die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen, da die Kindheit als entscheidende Phase für die Entwicklung von Krankheitsbewältigungsstrategien und gesundheitsförderndem Verhalten gilt. Verhaltensweisen, die in dieser Phase gefördert werden, haben das Potenzial, langfristig beibehalten zu werden und somit einer sekundären Chronifizierung von Krankheiten entgegenzuwirken. Die Einstellung der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen in den ostdeutschen Bundesländern nach der deutschen Einheit verdeutlicht den bestehenden Diskussions- und Handlungsbedarf in der Prävention und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche. Der Beitrag behandelt die Grundlagen von Prävention und Rehabilitation und fokussiert anschließend auf die individuellen Leistungen der Kranken- und Rentenversicherung in diesen Bereichen für junge Menschen.

      Prävention und medizinische Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen durch die Träger der Renten- und Krankenversicherung
    • Das SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen hat eine bedeutende Rolle in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Es bildet die Grundlage für die dauerhafte Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Arbeit und Gesellschaft. Die Neuauflage bietet eine umfassende Kommentierung des SGB IX, einschließlich aller relevanten untergesetzlichen Regelungen wie Rechtsverordnungen und Empfehlungen. Zudem werden Normen der Rehabilitationsträger aus verschiedenen Sozialgesetzbüchern erläutert. Besonders wichtige Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) werden ebenfalls in separaten Teilen behandelt. Das Werk deckt somit das gesamte Spektrum des aktuellen Behindertenrechts ab. Die Autoren, darunter Dr. Harry Fuchs, Stephan Hirsch und Dr. Hans-Günther Ritz, sind erfahrene Experten im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Weitere Mitautoren bringen zusätzliches Fachwissen aus verschiedenen Regionen ein. Die Zielgruppe umfasst Anwälte, Gerichte, Personalabteilungen, Interessenvertretungen, Verbände sowie Sozialleistungsträger und Einrichtungen, die sich mit den Themen Rehabilitation und Teilhabe beschäftigen.

      SGB IX - Kommentar zum Recht schwerbehinderter Menschen und Erläuterungen zum AGG und BGG