Stand der Erlasse gemäss der Systematischen Sammlung des Bundesrechts: 1. Januar 2023 Dieser Band enthält das OR sowie 31 wichtige und praxisrelevante Nebenerlasse in kompakter Form auf dem Stand 1. Januar 2023. Ein umfassendes Sachregister erleichtert das schnelle Auffinden der relevanten Bestimmungen. Der Band enthält insbesondere diese revidierten Erlasse: - OR, KAG und FusG mit Änderungen gemäss Aktienrechtsrevision - OR mit Änderungen im Arbeitsrecht (Erwerbsersatzgesetz) - Handelsregisterverordnung (HRegV) mit Änderungen gemäss Aktienrechtsrevision und revidierter Geldwäschereiverordnung - FinfraG und BEG (Insolvenz und Einlagensicherung)
Markus Widmer Knihy




Den Kommentar zum ersten Teil des Obligationenrechts (allgemeine Bestimmungen und einzelne Vertragsverhältnisse) muss man nicht mehr vorstellen. In dieser 7. Auflage berücksichtigt er die Gesetzgebung und Rechtsprechung bis Sommer 2019 sowie die seit der letzten Auflage erschienene Literatur. Die Änderungen im Verjährungsrecht (Art. 60, 67, 128a, 134, 136, 139 und 141 OR), die am 1. Januar 2020 in Kraft treten, werden bereits kommentiert.
Recht im Wandel
Ausgewählte Schriften von Frank Vischer zu seinem 90. Geburtstag
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Aus Anlass des 90. Geburtstags von Prof. Dr. Dr. h. c. Frank Vischer, eine der prägenden Gestalten der schweizerischen Rechtswissenschaft, haben drei seiner Schüler gemeinsam mit Prof. Peter Böckli eine Auswahl seiner Schriften getroffen und neu aufgelegt. Die 36 Beiträge zum IPR, Arbeitsrecht, Gesellschafts- und Urheberrecht sind repräsentativ für das umfangreiche Schaffen des Autors und zeugen vom Wandel des Rechts in den letzten 60 Jahren. Sie zeichnen sich durch ihre grundlegende Bedeutung für die Entwicklung des schweizerischen Rechts oder ihre besondere Aktualität aus. Eine klare und prägnante Sprache, das Gespür für brennende Fragen und die Nähe zur Praxis, die aber nie das wissenschaftliche Urteil trübt, charakterisieren das Schaffen von Frank Vischer und garantieren dem Praktiker und dem Wissenschaftler eine anregende Lektüre.
Die Rechtsfigur der culpa in contrahendo wird seit ihrer Entwicklung durch Jhering mit der Rechtsfolge des negativen Vertragsinteresses verknüpft – eine Verknüpfung, die in der schweizerischen Rechtsprechung und Lehre kaum in Frage gestellt wird. Da das negative Interesse in aller Regel von geringerem Umfang ist als das positive Interesse, führt die Zusprechung nur des negativen Interesses faktisch zu einer Schlechterstellung des Geschädigten. In der vorliegenden Dissertation erläutert die Autorin die historischen Grundlagen dieser Verknüpfung und zeigt anhand einer rechtsvergleichenden Untersuchung auf, dass die Zusprechung des positiven Interesses trotz fehlenden Vertrages in Einzelfällen durchaus gerechtfertigt ist. Neben der Erarbeitung entsprechender dogmatischer Ansätze wird auch der Streitfrage nachgegangen, ob das negative Interesse durch das positive begrenzt wird. Besondere Beachtung findet das US-amerikanische Recht. Die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse in Fallgruppen verdeutlicht, dass das positive Interesse bereits de lege lata als Folge der vorvertraglichen Haftung geschuldet sein kann. Das Werk schliesst mit einer thesenartigen Zusammenfassung der Ergebnisse