Knihobot

Hilmar Ferner

    Minimierung von Flächenverbrauch bei der Schaffung von Wohnraum
    Baugesetzbuch
    Mediation im öffentlichen Dienst
    • Der Autor: Dr. Hilmar Ferner ist Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel und seit 2004 als gerichtlicher Mediator tätig. Er hat für verschiedene Verwaltungsgerichte in Hessen schon über 100 Mediationsverfahren durchgeführt. Aufgrund der dabei gewonnenen Erfahrungen konnte er im Jahr 2009 auch die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Einführung der gerichtlichen Mediation unterstützen. Außerhalb der Gerichtsbarkeit war er mehrfach als Vorsitzender von beamtenrechtlichen Einigungsstellen und als Mediator in Personalsachen auf kommunaler Ebene sowie im Bereich der Industrie tätig. Seit einigen Jahren wirkt er außerdem als Referent für Mediation bei der Fortbildung von Personalräten im Haus der Weiterbildung der Diözese Fulda mit.

      Mediation im öffentlichen Dienst
    • Die Neuauflage ist noch praxisgerechter. Das Buch liefert nicht nur alle Neuregelungen, sondern auch eine ausführliche Kommentierung der Baunutzungsverordnung. Zudem erhalten Sie noch mehr erprobte Muster und zahlreiche Gestaltungs- und Formulierungshinweise an entsprechender Stelle. Diese erleichtern die Umsetzung sämtlicher Regelungen in der Praxis. Der Schwerpunkt des Buches liegt auf dem Bauplanungsverfahren und dessen besonderen Problemen, z. B.: - Nachbarschutz - städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen - Enteignungs- und Umlegungsprobleme Ihr Kompetenzvorteil - das erfahrene Autorenteam: Prof. Dr. Manfred Aschke, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Hilmar Ferner, Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mitglied des Senats für Baulandsachen beim OLG Frankfurt am Main Rechtsanwalt Johannes Kirchmeier, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Thomas Kniest, Richter am Sozialgericht Rechtsanwalt Dr. Holger Kröninger

      Baugesetzbuch
    • Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Möglichkeiten, dem gesetzlichen Gebot einer sparsamen Flächeninanspruchnahme zur Durchsetzung zu verhelfen. Sie setzt beim unbestimmten Rechtsbegriff der Erforderlichkeit in § 1 Abs. 3 BauGB an und entwickelt hieraus ein Subsidiaritätsprinzip. Danach ist ein Eingriff in Natur und Landschaft durch Bauleitplanung nur dann gerechtfertigt, wenn die städtebaulichen Ziele einer Kommune nicht ohne bzw. mit weniger Landschaftsverbrauch erreicht werden können. Die Arbeit zeigt auch auf, welche Möglichkeiten zuvor zu prüfen sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich ergeben können.

      Minimierung von Flächenverbrauch bei der Schaffung von Wohnraum