Die Grundrente
100 Fragen und Antworten zum Grundrentenzuschlag
100 Fragen und Antworten zum Grundrentenzuschlag
In der Europäischen Gemeinschaft gibt es die unterschiedlichsten nationalen Systeme sozialer Sicherheit. Bedenkt man, dass täglich grenzüberschreitende Tatbestände verwirklicht werden, die sozialrechtliche Implikationen haben, wird das offenkundige Regelungsbedürfnis deutlich. Einige nationale Vorschriften und auch eine gemeinschaftsrechtliche Verordnung, die VO 1408/71, sehen dafür zahlreiche Regelungen vor. Fraglich ist jedoch, ob diese vor allem in einer Zeit der Freizügigkeit und starken wirtschaftlichen Verflechtungen, die einer sozialrechtlichen Absicherung bedürfen, ausreichend sind. Ziel der Untersuchung ist es, eine Generalklausel zu entwickeln, die den einzelnen Leistungszweigen und sozialen Systemen gerecht wird. Dabei ist jeder Versicherungszweig des deutschen Sozialversicherungssystems, und zwar die Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung dahingehend zu untersuchen, welche Exportleistungen bereits die nationalen Vorschriften vorsehen, ob das europäische Sekundärrecht diese Regelungen verdrängt und ob schließlich das Primärrecht der EG diese überlagert und einen weitergehenden Sozialleistungsexport als bisher vorgesehen, verlangt.
Geltendes Recht und Tipps für die Praxis
Grundlage für die Rente Nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen – diese kurze Formel gilt laut Koalitionsvertrag für viele langjährig Versicherte ab Juli 2014. Nach der bisherigen Gesetzeslage durften Versicherte ohne Abschläge erst nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Lebensjahren in Rente. Zeiten von Arbeitslosigkeit wurden nicht berücksichtigt. Diese werden ab jetzt angerechnet und zählen zu den Versicherungsjahren. Wichtig zu wissen: Das Renteneintrittsalter wird bis 2029 schrittweise wieder auf 65 Jahre angehoben. Der Ratgeber beantwortet wichtige Fragen wie: Welche Ausbildungszeiten werden angerechnet? Zählen auch Jahre freiwilliger Beitragsleistung? Zählen nur Jahre der Arbeitslosigkeit, für die Arbeitslosengeld I bezogen wurde? Wer darf wirklich mit 63 Jahren in Rente gehen? Wie lange wird diese Gesetzesänderung gelten? Die Autorinnen / Der Autor: Dr. Natalie Brall, Juristin, Referatsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin Ragnar Hoenig, Ass. jur., Leiter der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband Deutschland (SoVD), Berlin Dr. Judith Kerschbaumer, Rechtsanwältin, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver. di-Bundesverwaltung, Berlin.
Die Rechte von Arbeitnehmern im Sozialrecht stärken - der neue Kompaktkommentar zum gesamten Sozialrecht.