Knihobot

Bernt Paudtke

    Das mehrheitsunfähige Parlament im Verfassungssystem des Grundgesetzes
    Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
    • Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)

      Stabilisierungsfondsgesetz und Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

      Zum Werk Kommentierung des Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes mit den Änderungen des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (Artikelgesetzes vom 28. März 2020). Der mit dem Gesetz eingeführte Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dient der Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der Coronavirus-Pandemie. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro stellt er deutschen Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Der WSF richtet sich an Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Der WSF sieht zwei Stabilisierungsinstrumente vor (kombinierte Anwendung möglich):Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien, und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich.Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals. Vorteile auf einen Blickals erster Kommentar zum WStFG wird nicht nur der Nutzen für die Zielgruppe/den Leser sehr hoch sein, sondern er wird auch die weitere Entwicklung prägen.der Kommentar gibt Unternehmen und ihren Beratern Hilfestellungen, ob diese berechtigt sind, Staatshilfen nach dem WStFG zu erhalten, wie dies schnell nach den Regelungen des WStBG umgesetzt werden kann und welches die Bedingungen für die Unternehmen sind.auch für die Gesellschafter der Unternehmen, die Staatshilfen beantragen bzw. bereits erhalten haben, gibt der Kommentar wertvolle Hinweise über Ihre Rechte und MöglichkeitenBerücksichtigung der Rechtsverordnungen und der beihilferechtlichen Regelungen zum WSF Zielgruppe Für Unternehmensjuristinnen und -juristen; Rechtsanwaltschaft; Steuerberatung; Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, die Unternehmen insbesondere im Bereich Finanzierung, Gesellschaftsrecht und Restrukturierung beraten; Unternehmens- und Finanzierungsberaterinnen und -berater; Finanzdienstleistungsunternehmen.

      Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
    • Verfügt die Bundesregierung über keine Bundestagsmehrheit, ist sie also eine Minderheitsregierung, so gerät das Regierungssystem des Grundgesetzes in eine Krise. Im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung enthält das Grundgesetz zahlreiche Verbesserungen, die eine Parlamentskrise zwar nicht verhindern können, deren Eintritt aber zumindest erschweren. Kommt es aufgrund schwieriger politischer Rahmenbedingungen oder unvermuteter Ereignisse gleichwohl zur Krise, so gewährt das Grundgesetz einer Minderheitsregierung grundsätzlich ausreichende Mittel, um sich gegen einen mehrheitsunfähigen oder obstruierenden Bundestag durchsetzen zu können. Im Ergebnis haben die Verfassungsväter den Fall der Parlamentskrise ausreichend bedacht und eine vernünftige Lösung für diese Lage gefunden. Die Arbeit untersucht die in diesem Fall bestehende verfassungsrechtliche Lage, insbesondere die parlamentarische Kanzlerwahl nach Art. 63 GG, den Bestandsschutz des Art. 67 GG, die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG, den Gesetzgebungsnotstand nach Art. 81 GG, das Vetorecht nach Art. 113 GG, das Nothaushaltsrecht nach Art. 111 GG sowie das Zustimmungsrecht des Finanzministers nach Art. 112 GG.

      Das mehrheitsunfähige Parlament im Verfassungssystem des Grundgesetzes