Knihobot

Sonja Bydlinski

    GesbR-RG
    APRÄG 2016
    Vereine
    Symposium anlässlich des Jubiläums 300 Jahre staatliche Handelsgerichtsbarkeit
    Das Maklergesetz und die Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes durch das Bundesgesetz BGBl 1996/262
    Bauträgervertragsgesetz (BTVG) und die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 durch das Bundesgesetz BGBl I 1997/7
    • Das neue Maklergesetz stellt in seinem allgemeinen Teil die Rechte und Pflichten aus dem Maklervertrag auf eine einheitliche, für alle Makler geltende Grundlage. In weiteren Teilen enthält es Sonderbestimmungen für Immobilien-, Handels- und Versicherungsmakler wie auch für Personalkreditvermittler. Im Konsumentenschutzgesetz werden für Immobilienmakler relevante Verbraucherschutzbestimmungen getroffen, wie zB ein

      Das Maklergesetz und die Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes durch das Bundesgesetz BGBl 1996/262
    • 1717 – das Wiener Merkantil- und Wechselgericht wurde als erstes staatliches Handelsgericht etabliert. Das Symposium „300 Jahre staatliche Handelsgerichtsbarkeit“ im Bundesministerium für Justiz nahm dieses Jubiläum zum Anlass, die Entwicklung des Unternehmensrechts und die Organisation der Handelsgerichtsbarkeit zu reflektieren. Ein Augenmerk lag darin, aufzuzeigen, dass sich eine gut funktionierende Rechtsprechung in diesem Gerichtszweig aus vielen Quellen nährt – Gesetzgebung, Kompetenz der Richterinnen und Richter, Organisation und Ausstattung der Gerichte, Wissenschaft, Zusammenarbeit mit den verschiedenen Rechtsberufen und Institutionen und vieles mehr. Die hochkarätig besetzte Veranstaltung erbrachte erhellende Einblicke in dieses komplexe Zusammenwirken und sie konkretisierte vor allem die Anforderungen an die Handelsgerichtsbarkeit in nächster Zukunft.

      Symposium anlässlich des Jubiläums 300 Jahre staatliche Handelsgerichtsbarkeit
    • Vereine

      Ihr Ratgeber für Vereinsangelegenheiten. Plus zahlreiche Praxisbeispiele und Hinweise.

      Ob beim Sport, in der Freizeit oder zum Sparen - in allen Lebensbereichen schließen sich Menschen zu Vereinen zusammen – in Österreich sind zurzeit rund drei Millionen Menschen in ca. 124.000 Vereinen registriert! Dieser Ratgeber zeigt:- Worauf man bei der Gründung achten muss: Zuständigkeiten, Namensgebung, Statuten- Wie man einen Verein richtig führt: Leitung, Rechte, Pflichten, Streitigkeiten und Haftung- Was man tun muss um einen Verein aufzulösen: freiwillige Auflösung, Behörden, VermögenNeu in die 6. Auflage eingearbeitet wurden die Neuerungen der Vereinsrichtlinien. Zusätzlich verweist das Buch auf relevante Rechtsprechung und gesetzliche Bestimmungen und erklärt mit vielen Beispielen, Hinweisen und Musterstatuten, worauf es in der Praxis ankommt.

      Vereine
    • Egal ob in einer Lebensgemeinschaft, beim Hausbau oder in Form einer ARGE. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts begegnet uns öfter als uns dies vielleicht bewusst ist. Das GesbR-Reformgesetz, das mit 1. 1. 2015 in Kraft trat, führt zu den umfangreichsten Änderungen, die die Gesellschaft bürgerlichen Rechts jemals erfahren hat. Die Sonderausgabe erleichtert den Zugang zur neuen Rechtslage durch eine systematische, gut aufbereitete Darstellung und enthält:• den aktuellen Gesetzestext zum GesbR-RG – Auszüge aus dem ABGB und UGBsamt Materialien• eine tabellarische Gegenüberstellung von alter und neuer Rechtslage sowie der übergangsrechtlichen Bestimmungen• eine strukturierte Bearbeitung der Erläuterungen sowie• wertvolle fachliche Anmerkungen der zuständigen Legisten aus dem BMJ. Mit diesem Werk halten Sie den perfekten Arbeitsbehelf zur neuen GesbR in Händen!

      GesbR-RG
    • Das GesRÄG 2011, das mit 1. 8. 2011 in Kraft trat, bringt Änderungen im Umgründungsrecht, die durch die bis Jahresmitte umzusetzende Änderungs-Richtlinie 2009/109/EG zur Verschmelzungs- und Spaltungs-Richtlinie bedingt sind. Von den Änderungen sind auch bereits bestehende Gesellschaften betroffen. Die Sonderausgabe zum GesRÄG 2011 erleichtert den Zugang zur neuen Rechtslage durch eine systematische, optisch gut auf bereitete Darstellung und enthält: den aktuellen Gesetzestext – gesamtes AktG, SpaltG und EU-VerschG; Auszüge aus GmbHG, SEG, FBG – samt Materialien, • eine strukturierte Bearbeitung der Erläuterungen sowie • wertvolle fachliche Anmerkungen unserer Experten.

      Gesellschaftsrechs-Änderungsgesetz 2011
    • Der erste große Kommentar mit AktRÄG 2009 Das Aktienrecht setzt unternehmerischem Handeln einen strengen Rahmen. Umso wichtiger ist für Entscheidungsträger und Juristen in Unternehmen, Rechts-, Steuer- und Unternehmensberater sowie alle damit befassten Behörden der sichere Umgang mit der aktuellen Rechtslage – von Tag 1 an. Die 5. Auflage – mit AktRÄG 2009 – erscheint in Print diesmal in nur zwei Bänden: Band 1 mit den §§ 1–69 AktG folgt. Band 2 umfasst den von der Novelle stärker betroffenen Teil und erscheint aus diesem Grund zuerst. Er enthält ua die Bestimmungen zu • Vorstand, Aufsichtsrat • Satzungsänderung • Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, -herabsetzung) • Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft • Verschmelzung, Vermögensübertragung, Umwandlung • und TOPAKTUELL: den komplett neu geregelten Abschnitt zu Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, in Geltung seit 1. 8. 2009).

      Kommentar zum Aktiengesetz
    • AktRÄG 2009

      • 372 stránek
      • 14 hodin čtení

      Das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 setzt die Aktionärsrechte-Richtlinie 2007/36/EG zum 1. 8. 2009 um und beinhaltet grundlegende Neuerungen für die Hauptversammlung von Aktiengesellschaften. So ist es in Hinkunft beispielsweise möglich, elektronisch – etwa in Form einer Satellitenversammlung mittels Videokonferenz – an den Abstimmungen teilzunehmen. Die neue Rechtslage ist bereits für Hauptversammlungen anzuwenden, die nach dem 1. 8. 2009 einberufen werden – die bereitet sämtliche Änderungen übersichtlich auf und enthält – den aktuellen Gesetzestext samt Erläuterungen, – Anmerkungen der Autoren mit wertvollen Hintergrundinformationen sowie – eine hilfreiche Gegenüberstellung der alten und neuen Bestimmungen.

      AktRÄG 2009
    • Durch das Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 (ÜbRÄG 2006) wird einerseits das österreichische Übernahmerecht in wesentlichen Bereichen novelliert, andererseits kommt es zu einer grundlegenden Neuregelung des Rechts des zumindest 90%igen Mehrheitsgesellschafters einer Kapitalgesellschaft, die Minderheitsgesellschafter auszuschließen („Squeeze-out“). Die vorliegende Textausgabe umfasst das Übernahmegesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungsgesetz in ihrer aktuellen Fassung sowie das neue Gesellschafter-Ausschlussgesetz, wobei Änderungen durch das ÜbRÄG 2006 optisch hervorgehoben sind. Im Anschluss an die neuen Bestimmungen finden sich jeweils die Gesetzesmaterialien, in Anhängen die Änderungen anderer Gesetze durch das ÜbRÄG 2006 sowie der Text der EU-Übernahme-Richtlinie.

      Übernahmegesetz