Knihobot

Rudolf Pauli

    Unternehmensnachfolge durch Vermächtnis
    Erbschaftsteuerreform 2009
    Erbschaftsteuerreform
    • Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 22. September 2016 einen Kompromissvorschlag beschlossen, der noch der Zustimmung beider Gremien bedarf. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 17. Dezember 2014 das ErbStG erneut für verfassungswidrig und forderte eine Neuregelung bis zum 30. Juni 2016. Nach monatelangem Streit einigten sich Union und SPD am 20. Juni 2016 auf eine Reform. Der Bundesrat beantragte am 8. Juli 2016 eine grundlegende Überarbeitung der neuen Regeln für Firmenerben. Diese bleiben von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, sofern sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze sichern, jedoch unter schärferen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Vermittlungsausschuss einigte sich auf strittige Kriterien zur Unternehmensbewertung, einschließlich des Kapitalisierungsfaktors von 13,75 und der Bedingungen für Steuerstundungen. Zudem sollen Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung eingeführt werden, wie das Verbot der Wiedereinführung von Cash-Gesellschaften und die grundsätzliche Nichtbegünstigung von Luxusgegenständen. Der Autor erläutert die neuen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelten werden.

      Erbschaftsteuerreform
    • Das Werk bietet einen schnellen Überblick über das Erbschaftsteuerreformgesetz: Kurzkommentierungen erläutern die Gesetzesänderungen anschaulich. Der neue Gesetzestext nebst Gesetzesbegründung ist der jeweiligen Kommentierung vorangestellt. Gestaltungs- und Warnhinweise sind in die Darstellungen eingearbeitet. Ausführliche Checklisten erleichtern den Zugang zur neuen Rechtslage. Die lang ersehnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.11.2006 (veröffentlicht erst am 31.1.2007) hat nicht die erhoffte Klarheit, insbesondere in Bezug auf die Verschonung von Betriebs- und Immobilienvermögen, gebracht. Lediglich die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände zum gemeinen Wert wurde zum Verfassungsrang erhoben. Der Gesetzgeber hat mit der nunmehr vorgegebenen Gesetzesreform sein durchaus weites Ermessen ausgeübt. Vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen Konstellation, in der sich Lager mit unterschiedlichen Grundwerten zusammenfinden mussten, war ein Kompromiss nur nach langem Ringen zu erzielen. Gesetzessystematik und Rechtsklarheit sind dabei auf der Strecke geblieben.

      Erbschaftsteuerreform 2009