Herwig Hauenschild Knihy






Vertragsbeziehungen zwischen Konsumenten und Unternehmen (auf Umwegen auch zwischen Unternehmen bzw. Konsumenten untereinander) werden aus europarechtlicher Sicht mittlerweile sehr detailliert geregelt. Um einen Überblick über dieses Rechtsgebiet zu bekommen, werden zunächst dessen Zersplitterung dargestellt, danach einzelne Grundprinzipien und Schutzinstrumente herausgegriffen und schließlich ausgesuchte Problemstellungen bei der Vertragsgestaltung behandelt. Zuletzt wird ein Ausblick auf die zukünftigen Rechtsinstrumente im Bereich des Konsumentenschutzes gegeben.
Das neue Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) ist seit 20. 6. 2009 in Kraft. Es regelt die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden und bringt - neue Pflichten für die Behörden - neuen Kosten- und Haftungsaufwand für Anlagenbetreiber - das neue Instrument der Umweltbeschwerde Der vorliegende Kommentar erläutert das neue Gesetz, mit folgenden Schwerpunkten: - Anwendungsbereich des B-UHG, insb auch zu den Begriffen „Umweltschaden“ und „Betreiber“ - Abgrenzung der Umwelthaftung von der Haftung nach bürgerlichem Recht - Pflichten von Betreiber und Behörde - Wer trägt die Kosten für Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen: Betreiber, Dritte, Liegenschaftseigentümer? - Umweltbeschwerde: berechtigte Personen, Verfahrensfragen