Knihobot

Lea Maria Siering

    4. únor 1982
    Die negative Religionsfreiheit und ihre Bedeutung bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen
    VermAnlG
    • Aktuelle Neuregelungen im Vermögensanlagerecht bergen neben erweiterten Aufsichtsbefugnissen und damit verbundenen Compliance-Risiken auch vielseitige Marktpotentiale: Etwa durch Erleichterungen bei der Schwarmfinanzierung, bei gemeinnützigen Projekten und bei Genossenschaften. Welche Konsequenzen für Geschäftsmodelle, Portfolios und Aufsichtspraxis in diesem anspruchsvollen Anwendungsbereich zu erwarten sind, erläutert der Berliner Kommentar VermAnlG. - Profunde Kommentierung des VermAnlG und der VermVerkProspV unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Praxis, - Auswirkungen aktueller Neuregelungen durch das Kleinanlegerschutzgesetz und das 1. FimanoG, Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie, AbwMechG und die Aktienrechtsnovelle 2016 u. a., - Fokus auf erweiterte Prospektpflicht u. a. für Unternehmensbeteiligungen, Beteiligungen an Treuhandvermögen, Genussrechte, Namensschuldverschreibungen Vielseitige Formulierungsbeispiele, insb. für die Erstellung bzw. Prüfung eines Verkaufsprospekts und dazugehöriger Dokumente (z. B. VIB), unterstützten bei der sicheren Rechtsanwendung.

      VermAnlG
    • Säkularisierung, religiöser Pluralismus, Areligiosität und Individualisierung sind nur Stichworte für gesellschaftliche Veränderungen, die zunehmend zu religiösen Konflikten führen. Vor diesem Hintergrund hat das Grundrecht der Religionsfreiheit in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von öffentlich ausgetragenen Konflikten ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erfahren. Die Arbeit beinhaltet Ausführungen über die bislang wenig beachtete negative Seite des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1, Abs. 2. Anhand der historischen Entwicklung, der Literatur und der Rechtsprechung wird die negative Seite dogmatisch hergeleitet, kritisch dargestellt und bewertet. In dem Zusammenhang befasst sich die Verfasserin mit dem Freiheitsverständnis des Grundgesetzes, mit dem Umfang des Schutzbereiches sowie mit der Definitionsbefugnis.

      Die negative Religionsfreiheit und ihre Bedeutung bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen