Thomas K. Heinz Knihy






Die Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen ist eine vorläufige, die Zwangsvollstreckung sichernde Massnahme, deren Voraussetzungen sich im deutschen Recht nach den Vorschriften über das Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren bestimmen. Die Sicherungsbeschlagnahme ist aber nicht uneingeschränkt zulässig. Ein besonderer Beschlagnahmeschutz besteht für Luftfahrzeuge in staatlicher Verwendung. Luftfahrzeuge im Liniendienst und deren Ersatzmaschinen sowie abflugfertige Luftfahrzeuge, die der entgeltlichen Personen- und Sachbeförderung dienen. Neben rein rechtsdogmatischen Problempunkten untersucht und erläutert die Arbeit die einzelnen Voraussetzungen des Beschlagnahmeschutzes sowie die Ausnahmen und zeigt die Haftungsgrundsätze bei rechtswidriger Sicherungsbeschlagnahme auf.
Ab dem 25. Mai gilt die neue Datenschutzgrundverordngung (DSGVO). Das Ziel der neuen Verordnung ist die Stärkung der Rechte derer, die von der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betroffen sind.
Am 23. Mai 2014 wurden die neuen Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung der Bundesärztekammer und KBV im Bundesärzteblatt veröffentlicht. Sie konkretisieren die Anforderungen des Bundesdatenschutz- und Patientenrechtegesetzes. Praxisinhaber haften für die sichere Umsetzung der neuen Pflichten – auch für ihre Mitarbeiter.