In diesem aktuellen Werk werden die Aufsichtspflichten des Verwaltungsrates gegenüber der Geschäftsleitung und der Letzteren gegenüber weiteren Mitarbeitenden herausgeschält. Hierfür wurden die relevanten Normen des Privat-, des Aufsichts- und des Strafrechts analysiert. Der Fokus lag dabei auf den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des Bankenrechts. Aufsichtspflichten lassen sich vorerst aus der Geschäftsherrenhaftung gemäss Art. 55 OR ableiten. Gemäss dieser hat der Unternehmer für das Verhalten von Hilfspersonen einzustehen. Dies ist dann nicht der Fall, wenn er die Hilfsperson sorgfältig ausgewählt, instruiert und überwacht hat. Im vorliegenden Buch wird erläutert, inwiefern dem Geschäftsherr auch die Pflicht der sorgfältigen Organisation obliegt. Davon abgegrenzt wird die Organhaftung nach Art. 55 ZGB, bei der die juristische Person – und nicht der Geschäftsherr – für deliktisches Verhalten der Organe haftet.
Benjamin Domenig Knihy


Die Europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) ist seit 25. Mai 2018 in Kraft und bringt ein breites Spektrum an neuen Regeln und Auflagen mit sich. Obwohl es sich dabei um Recht der EU handelt, hat dieses starke Auswirkungen auf die Schweiz und betrifft Schweizer Unternehmen zu einem grossen Teil direkt. Die Nichtbeachtung des neuen Datenschutzregimes kann gravierende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, da Bussgelder bis zu 20 Millionen vorgesehen sind. Das vorliegende Handbuch liefert eine schnelle, einfache und klare Übersicht über die neuen Regeln und dient als Anleitung zur Implementierung der wichtigsten Punkte des Datenschutzrechts für Schweizer Unternehmen.