Ein Schwerpunkt der gesetzgeberischen Tätigkeit der 14. Legislaturperiode war die Verbesserung des Rechtsschutzes bei Gewalt in der Familie. Dem dienen das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung, das Kinderrechteverbesserungsgesetz und das Gewaltschutzgesetz. Das Gewaltschutzgesetz gibt zur Verbesserung des zivilrechtlichen präventiven Schutzes vor Gewalttaten und Nachstellungen im Allgemeinen und bei häuslicher Gewalt im Besonderen eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für strafbewehrte Schutzanordnungen (z. B. auch gegen Telefonterror oder Belästigungen mit SMS/E-mails) und einen allg. Anspruch auf Wohnungsüberlassung bei häuslicher Gewalt (z. B. auch für Mitglieder dauerhafter Wohngemeinschaften). Damit geht das GewSchG über den Bereich der Familie im eigentlichen Sinne hinaus. Seine Umsetzung erfordert deshalb auch eine grundlegend andere Betrachtung des Phänomens der häuslichen Gewalt, als dies bisher der Fall war. Umso wichtiger ist eine kenntnisreiche, gründliche und gut verständliche Einführung in die bestehenden und die neuen Regelungen. Also genau das Richtige für ein FamRZ-Buch!
Silvia Schumacher Knihy



Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern in der Privatrechtsgeschichte
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Die Arbeit bietet einen Gesamtüberblick über die Geschichte des Kindschaftsrechts in den Bereichen der Personen- und Vermögenssorge. Ausgehend von der römischen patria potestas , die dem Hausvater umfassende Rechte verlieh, werden die Entwicklungslinien der Anerkennung der vollen Rechtsfähigkeit der Hauskinder unter Auswertung einer Vielzahl von Quellen bis zum Bürgerlichen Gesetzbuch von 1896/1900 nachgezeichnet. Die Verdienste des kanonischen Rechts und der Moraltheologie um die Achtung von Selbstbestimmungsrechten der Kinder in höchstpersönlichen Angelegenheiten werden herausgestellt. Besondere Schwerpunkte der Arbeit liegen bei der Behandlung der römischen patria potestas durch den Usus modernus und bei der Neubewertung des Eltern-Kind-Verhältnisses durch die Naturrechtslehre der Aufklärung. Die Umsetzung der neuen Ideen der Naturrechtslehrer in den Kodifikationen der Aufklärungszeit wird ebenso erläutert wie die Ausbreitung der These vom rechtsfreien Innenraum der Familie unter dem Einfluß von Idealismus und Romantik im 19. Jahrhundert.