Der Kauz und die Kette
Der Kauz und die Kette
Der Kauz und die Kette
Das Werk Fritz Schumachers wird meist auf seine Zeit als Hamburger Oberbaudirektor zwischen 1908 und 1933 reduziert, auf seine Rolle als Dirigent der Stadtentwicklung und seine Durchsetzung des roten Klinkers als bestimmendes Baumaterial des Stadtbildes. Aber dieses Werk war nicht auf Hamburg beschränkt, sondern beruhte auf vielfältigen Interessen und Arbeitsfeldern, die sich zwei Jahrzehnte zuvor herausbildeten und ihm früh seinen Ruf als Raumkünstler, Bühnengestalter, Ausstellungskurator, Kulturpolitiker, Hochschullehrer und nicht zuletzt als Kunst-, Architekturund Städtebautheoretiker eingetragen hat.
Von Aldo Rossi gibt es eine kleine Schrift, die er wissenschaftliche Autobiographie genannt hat. Etwas Ähnliches schwebte Ullrich Schwarz vor, als er diese Veranstaltung plante und mich zum Sprechen überreden wollte. Ich kann dem nicht gerecht werden, da ich nicht genug darüber nachgedacht habe und 30 Minuten Redezeit dafür kaum ausreichen können. Daher habe ich den Titel „Steine und Stolpersteine“ gewählt, um den Spagat zwischen meinem Werdegang und den zentralen Themen meiner Forschung und Lehre zu verdeutlichen. „Steine“ als Metapher bezieht sich auf Architektur und Bauen, während „Stolpersteine“ einige der Schwellen in meiner Biographie bezeichnet, die mein Denken beeinflusst haben. Ich beginne mit einer Plastik von Giorgio de Chirico, die „Gli archeologi“, „Die Archäologen“ heißt. Diese gesichtslosen Gestalten sind mit Trümmern und Architekturfragmenten gefüllt. Sie repräsentieren die Zeitlichkeit der Architektur, ihre Dauerhaftigkeit und Vergänglichkeit, sowie das Spannungsfeld von Erinnern und Vergessen. Die Archäologen entreißen die Steine dem Vergessen, ordnen sie Erinnerungen zu und weisen ihnen einen Platz in der Geschichte zu.
Deckungssummenbeschränkungen und Risikoausschlüsse
Gegenstand dieser Arbeit ist eine Erörterung der Haftung des Architekten unter Berücksichtigung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes. Daneben werden die Berufsbezeichnung des Architekten, dessen Aufgaben, Pflichten und Überwachungsbereiche, die Leistungsbilder der HOAI und die Bauschadensituation dargestellt. Im Anschluss werden die in der Architektenhaftpflichtversicherung üblichen Deckungssummenbeschränkungen und Risikoausschlüsse im Hinblick auf das GdV-Modell kritisch untersucht. Im Vordergrund steht dabei die Serienschadenklausel bei Verklammerung von Verstößen, die i. S. d. §§ 305 ff. BGB als unwirksam erachtet wird. Daneben werden Risikoausschlüsse unter Beachtung hierzu bekannter und neuer Rechtsprechung ebenso einer rechtlichen Überprüfung und Erläuterung unterzogen.