Knihobot

Uwe Wolf

    1. leden 1961
    Spötter vor Gericht
    Moralogie
    Die Abschaffung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im sächsischen Landratsamt
    Endstation Anwalt
    Günter Graulich - Chorleiter und Musikverleger
    Notation und Aufführungspraxis
    • Die Arbeit behandelt am Beispiel der sächsischen Rechtslage Fragen der Abschaffung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im Landratsamt und befasst sich mit dessen Ausgestaltung als kommunale Einheitsbehörde. Hierbei wird u. a. die Frage erörtert, ob die Wahrnehmung der Kommunalaufsicht durch ein vollkommunalisiertes Landratsamt verfassungsrechtlich zulässig ist. Des weiteren werden die dogmatisch gebotenen Auswirkungen einer derartigen Struktur der tatsächlichen Verwaltungspraxis gegenübergestellt. Im Rahmen einer eingehenden Analyse der finanzverfassungsrechtlichen Garantien der Art. 87 und Art. 85 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung wird nachgewiesen, dass der Finanzausgleich des Jahres 1997 nicht verfassungskonform war. Im Hinblick auf die Funktionalreform zeigt die Arbeit auf, dass die Wiedereinführung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im Landratsamt aus rechtlichen Gründen nicht erforderlich ist.

      Die Abschaffung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im sächsischen Landratsamt
    • Gerichtliche Auseinandersetzungen um Satiren und Karikaturen haben Tradition. Diese Arbeit stellt dar, wie die Rechtsordnungen in Deutschland, Frankreich, England und den USA auf die Herausforderung der aufmüpfig-renitenten Genres reagieren, wie weit die Freiheit der Spötter reicht und wo die Grenzlinie zum Ehrenschutz gezogen wird. Parallel zur Darstellung des juristischen Rahmens streift die Arbeit auch die von Land zu Land unterschiedlichen Einflüsse von Tradition, Geschichte, Nationalcharakter und - last but not least - Humor.

      Spötter vor Gericht
    • Ein Wolf in Kalifornien

      Routen durch die Bay Area

      Am Anfang des Jahres ergab sich eine Möglichkeit, dass ich kurzfristig bei den Kollegen in Dublin, CA bei einem Projekt aushelfen soll. Nach einer kurzen Bedenkzeit entschied ich mich, das Angebot anzunehmen. 3 Monate in den USA, was kommt da auf einen zu? Wie werden die Kollegen sein? Alles ist anders, die Menschen, die Sprache, das Wetter und die Gegend? Werde ich damit klar kommen? Das sind die Fragen, die durch meinen Kopf gingen, als ich im Flieger saß und 11h in Richtung San Francisco unterwegs war. Konzentrierte Arbeit über die Woche war dann angesagt, aber an den Wochenenden hatte ich Zeit Land und Leute kennen zulernen. Mit dem Fahrrad, dem Auto oder mit der BART-Bahn war ich unterwegs und saugte die Erfahrungen und Eindrücke auf. Meist am Abend danach, damit es noch frisch war, schrieb ich die Eindrücke auf. Kombiniert mit den Fotos, die ich machte, entstand die Idee ein paar Berichte für meine Frau zu erstellen, was ich so in meiner freien Zeit hier so anstelle. Nach mehreren Berichten war klar, dass ich das zusammenfassen und in ein Buch schreiben muss. Hier liegt nun das Ergebnis vor, ein Erfahrungsbericht, was man so in der Bay Area alles erleben und sehen kann. Eine super Erfahrung mit tollen Menschen, einem tollen und großen Land. Der Frühling in Kalifornien hat natürlich den Reiz, dass die Berge noch nicht goldbraun in der Sonne liegen, sondern, dass man noch viel grün dort sehen kann. Das schreit nach einer Fortsetzung....

      Ein Wolf in Kalifornien
    • Für die Landes- und Kommunalverwaltung ist das Kommunalverfassungsrecht von besonderer Bedeutung und daher sowohl ein Schwerpunkt in der Ausbildung als auch in der Fortbildung. Nachdem das von Hans Stimpfl und Dieter Weisenberger begründete Werk in der dritten Auflage grundlegend überarbeitet und neu gestaltet worden ist, konnten sich die Verfasser bei der vorliegenden siebten Auflage – nunmehr im Kommunal- und Schul-Verlag erscheinend – auf redaktionelle und inhaltliche Ergänzungen bzw. Änderungen beschränken. Das vorliegende Werk ist eine praxisnahe und leicht verständliche Handreichung für all diejenigen, die im Rahmen ihrer Aus- oder Fortbildung, aber auch ihrer praktischen Tätigkeit mit dem Kommunalrecht befasst sind. Für Anregungen aus Studium und Praxis sind die Verfasser jederzeit dankbar. Der Grundsatz, dass nichts so vollkommen ist, als dass es nicht verbessert werden könnte, gilt insbesondere und auch für einen Lehrbrief im Kommunalrecht. Denn gerade auf der Ebene der Gemeinden und Landkreise wird das kommunale Verfassungsrecht täglich angewandt, bedarfsgerecht weiterentwickelt und in vielen neuen Problemstellungen sichtbar.

      Kommunalrecht
    • Der Dresdner Kreuzkantor Gottfried August Homilius gehört zu den Komponisten-Entdeckungen der letzten Jahre. Zuvor nahezu vergessen, erfreut er sich heute zurecht zunehmenden Interesses. Von den Zeitgenossen als „ausgemacht der beste Kirchenkomponist“ gefeiert sind seine Werke in unzähligen Abschriften und häufig auch in Bearbeitungen verbreitet. Die gesamte greifbare Überlieferung wurde für das thematische Werkverzeichnis ausgewertet. Nicht nur jedes Werk, sondern auch jeder einzelne Satz ist mit Musikincipit und Angaben zur Besetzung vertreten, unterschiedliche Werk- oder Überlieferungsfassungen werden dargestellt, und alle bekannten Handschriften, Drucke, Texthefte, Neuausgaben gelistet und – wann immer möglich – zeitlich und geographisch eingeordnet. Damit wird nicht nur ein verlässliches Verzeichnis der Werke des Dresdner Kreuzkantors vorgelegt, sondern auch ein gutes Stück Kirchenmusiktradition und -überlieferung der zweiten Hälfte des 18. Jhs. aufgearbeitet. Verschiedene Register erschließen das Verzeichnis, wichtige Kantoren und Schreiber werden in einem lexikalischen Anhang vorgestellt.

      Gottfried August Homilius