Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte, Universität Mannheim, Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Konflikt zwischen Anleger- und Gläubigerschutz im Zusammenhang mit kapitalmarktrechtlicher Haftung. Unabhängig davon, welche Anspruchsgrundlage im Einzelfall einschlägig ist, wird die Gesellschaft bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen dazu verpflichtet, eine Leistung an den Anleger zu erbringen. Diese Leistungen verringern das Gesellschaftsvermögen. Da die Schadensersatzberechtigten aufgrund ihrer Anlageentscheidung Aktionäre der Gesellschaft geworden sind oder es schon vorher waren, unterliegen sie gleichzeitig dem aktienrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatz. Damit könnte sich die Schadensersatzleistung als verbotene Einlagenrückgewähr darstellen, weil § 57 AktG jede gegenwertlose Leistung außerhalb des Bilanzgewinns verbietet. Auch stellt sich die Frage nach dem Verhältnis zu § 71 I AktG, wenn die AG aufgrund eines Schadensersatzanspruchs dazu verpflichtet wird, eigene Aktien zurückzunehmen. Auch mit dieser Norm könnten kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche in Konflikt geraten. Das hier zu Tage tretende Problem, das angesichts der zahlreichen gesetzlichen Neuerungen auch deutlich an praktischer Bedeutung gewonnen hat, liegt damit in der Schnittstelle zwischen Aktien- und Kapitalmarktrecht. Soll das grds. anlegerorientierte Kapitalmarktrecht den Einschränkungen des Kapitalerhaltungsgrundsatzes unterworfen werden? Und wenn ja, in welchem Umfang? Oder ist der gläubigerschützende Kapitalerhaltungsgrundsatz, sofern er anwendbar ist, zu Gunsten des geschädigten Anlegers einzuschränken? In welche Richtung dieser Konflikt zwischen Anleger- und Gläubigerinteressen aufzulösen ist, soll in der nun folgenden Darstellung erörtert werden. Zwar trat der Konflikt zum ersten Mal im Zusammenhang mit der Prospekthaftung auf, beschränkt sich aber nicht auf diese, wie insbesondere die neuere Rechtsprechung belegt. Bisher wurde die Kollision von Kapitalmarktrecht und Aktienrecht meist nur am Beispiel einzelner Schadensersatzanspruchsgrundlagen diskutiert. Inwieweit die hier vorgebrachten Argumente allgemein für das Verhältnis von Kapitalmarktinformationshaftung und Kapi-talerhaltung fruchtbar gemacht werden können, wird im Folgenden unter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung, insbesondere des jüngst erschienen Urteils des BGH untersucht.
Sebastian Röder Knihy






Gibt es ein Grundrecht auf Sicherheit?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Soziologie der Menschenrechte (Interdisziplinäres Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit der Entstehung und Entwicklung des Grundrechts auf Sicherheit, einem Recht, das zumindest im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht explizit kodifiziert wurde. Zwar gab es bei den Beratungen des Parlamentarischen Rats Überlegungen bezüglich einer solchen Kodifikation eines Grundrechts auf Freiheit und Sicherheit , allerdings verstand man dieses mehr als Ausfluss der individuellen Freiheit, also ganz im Sinne einer abwehrrechtlichen Funktion. Sicherheit ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht als Schutz vor staatlicher Gewalt zu verstehen, wie es der klassischen status negativus Funktion entsprechen würde, sondern vielmehr als eine Sicherheit, die durch den Staat gewährleistet wird. Die Rechte des Grundrechtsträgers werden also nicht nur vor Eingriffen des Staates geschützt, sondern auch vor Beeinträchtigungen durch Dritte. Der Staat ist somit nicht mehr nur zu einem negativen Unterlassen, sondern auch zu einem positiven Tun verpflichtet um effektiven Grundrechtsschutz gewährleisten zu können. Problematisch an dieser neuen Funktion ist, dass sie sich explizit nirgendwo dem Wortlaut der Verfassung entnehmen lässt ganz im Gegensatz zu der abwehrrechtlichen Funktion. Dennoch lassen sich der Verfassung zumindest Hinweise darauf entnehmen, dass eine solche Funktion auch vom Verfassungsge-ber mit eingeplant worden ist. Diese Untersuchung ist Aufgabe dieser Arbeit. Hierbei werde ich in einem ersten Schritt zunächst auf den ideengeschichtlichen Hintergrund eingehen. Es wird sich herausstellen, dass schon die aufklärerischen Denker des 17. und 18. Jahrhunderts, von deren Werken die europäischen Verfas-sungen und die Nordamerikas maßgeblich beeinflusst wurden, bereits das Prob-lem einer Vereinbarkeit von Freiheit und Sicherheit erkannten.
Zum Werk Die jüngsten umfassenden Änderungen im Aufenthalts- und Migrationsrecht haben auch stark die Aufenthaltsverordnung betroffen: Allein im Jahr 2020 hat sie durch 7 Änderungsgesetze und -verordnungen Neuerungen und Aktualisierungen erfahren, jüngst mit Änderungsgesetz vom 28.3.2021. Die Grenzgängerkarte ( 12 AufenthV) als besondere Erlaubnisform ermöglicht Ausländern in Deutschland zu arbeiten oder zu studieren, ohne dass sie den für einen (längerfristigen) Aufenthaltstitel notwendigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland anstreben müssen. Der gesamte Abschnitt 2 von Kapitel 1 regelt das Zusammenspiel des Rechts von kurzfristigen Aufenthalten in einem schengenrechtlichen Sinne mit der Möglichkeit, in dieser Zeit in Deutschland zu arbeiten. Die 31 bis 38a AufenthV gestalten ganz konkret aus, ob und in welcher Weise beim Visumverfahren für längerfristige Aufenthaltstitel eine Beteiligung der Ausländerbehörde erfolgt und die 39 bis 41 AufenthV regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches Visumverfahren ausnahmsweise nicht notwendig ist. Die Neuerscheinung berücksichtigt umfassend die aktuellen Änderungen 2021 durch u.a.: RegistermodernisierungsG Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters Viertes Gesetz zur Änd. des StaatsangehörigkeitsG VO zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änd. der PassVO, der PersonalausweisVO und der AufenthaltsVO Vorteile auf einen Blick prägnante, praxisorientierte Erläuterungen mit anschaulichen Bezügen zu AufenthG und BeschV kompetente, aktuelle Darstellung durch in der Praxis erfahrene Autorinnen und Autoren Berücksichtigung sowohl der wissenschaftlichen wie der praktischen Problematik Zielgruppe Für Ausländerbehörden, dt. Auslandsvertretungen, Personalabteilungen, Richterschaft und Rechtsanwaltschaft, insbesondere Fachanwaltschaft für Migrationsrecht.
Der Supreme Court
Die Judikative - Das schwächste Glied im Gefüge der Gewaltenteilung?
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 1,3, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Die Federalist Papers - Paradigma eines Verfassungsgebungsprozesses, Sprache: Deutsch, Abstract: die Judikative die schwächste der drei Gewalten . Diese These Hamiltons, einem der Verfasser der Federalist-Artikel, die in noch wesentlich stärkerer Weise von Charles de Montesquieu vertreten wurde, für den die Judikative im Vergleich zu den anderen Gewalten fast ein Nichts ist, möchte ich in dieser Arbeit versuchen zu widerlegen. Ich werde diese These am Beispiel des Supreme Court, der höchsten richterlichen Gewalt widerlegen. Hierbei ist besonders auf den eklatanten Unterschied zwischen dem Text der amerikanischen Verfassung, zu deren Vätern Alexander Hamilton gehörte, und den von Hamilton in den Artikeln 78-83 der Federalist-Artikel beschriebenen Funktionen eines zukünftigen Supreme Court im Rahmen des Gewaltenteilungsgefüges zu achten.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Zeitalter Weltkriege, Note: 2,0, Universität Leipzig (Historisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt die Internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg. Es werden verschiedene Mythen rund um die Internationalen Brigaden betrachtet und es soll ein Beitrag zur Entmystifizierung dieser kämpfenden Einheit geleistet werden. Besonders in der Ideologie der DDR wurden die Bedeutung der Internationalen Brigaden umgedeutet und eine andere Retrospektive erschaffen. Diese andere Erinnerungskultur formt ein Bildnis der Interbrigaden, wie es in den Jahren 1936 - 1939 im Grunde nicht gegeben hat. Viele der großen Ideale, welche die Menschen als Kriegsfreiwillige nach Spanien getrieben haben, sollten sich schnell als Utopie herausstellen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Universität Erfurt (Philosophische Fakultät ), Veranstaltung: Die "Anderen": Minoritäten im Spannungsfeld von Staat und Nation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit, die sich unter anderem auf die Werke der Autoren Karl Bosl und Jörg K. Hoensch bezieht, beschäftigt sich mit den Ereignissen und Entwicklungen vor und nach der Schlacht am Weißen Berg vom 08.11.1620. Ein Datum, das wohl zu den bedeutendsten und gleichzeitig tragischsten Momenten in der tschechischen Geschichte gehört. Nicht umsonst wird die darauf folgende Zeitperiode als Zeitalter der Finsternis bezeichnet. In einem ersten Schritt sollen diejenigen Gründe analysiert werden, die zu der Konfrontation zwischen den böhmischen Ständen und dem Hause Habsburg führen. Die strikte Unterscheidung zwischen politischen und religiös bedingten Gründen ist nicht immer aufrechtzuerhalten, weshalb man auch von einer Politisierung der Glaubensfrage spricht. In einem zweiten Schritt wird das Ereignis behandelt, das letztendlich zur Überwindung der Ohnmacht der Widerstandsbewegung führt der zweite Prager Fenstersturz. Im Anschluss daran sollen die zwei Jahre etwas genauer betrachtet werden, die bis zur Entscheidungsschlacht am Weißen Berg vergehen. Es geht insbesondere um die Handlungen, Maßnahmen und Vorkommnisse, die den Grundstein für diese vernichtende Niederlage geschaffen haben. Die Maßnahmen Ferdinands II, des entschlossenen Kaisers des Heiligen Römischen Reiches, und deren Folgen für das böhmische Volk sind ebenfalls Gegenstand dieser Untersuchung. Zusätzlich sollen die entscheidenden Gründe für den Misserfolg der böhmischen Ständerebellion herausgefunden werden. Im Schlussteil dieser Arbeit soll kurz gefragt werden, ob diese einzige Niederlage, die eine so immense Bedeutung haben sollte, unvermeidbar gewesen ist, oder ob der Erhebung der Stände unter anderen Umständen nicht doch Erfolg beschieden gewesen wäre.
Vorteile - 67 Fälle mit Lösungen zur Rechtsgeschäftslehre - Didaktisch angelegte Zweiteilung des Werkes in einen Lehrbuch- und einen Fall- und Lösungsteil bietet die optimale und studentengerechte Vermittlung des Stoffes und fördert die Einübung des Gelernten Zum Werk Das Lern- und Fallbuch basiert auf einem neuartigen didaktischen Konzept, indem es den Lehrstoff mit Fällen und ausformulierten Lösungen in einem Band verknüpft. Im ersten Teil werden die Grundlagen des Prüfungsstoffes abstrakt, aber mit kleineren Beispielen versehen vermittelt. Im zweiten Teil erfolgt eine Vertiefung anhand einer Vielzahl von Fällen, die über Verweisungen mit dem Lehrbuchteil verschränkt sind. Der Einstieg ins juristische Studium wird zudem durch die Erläuterung der Gutachten- und Fallbearbeitungstechnik sowie eine Einführung in die juristische Literatur erleichtert. Zielgruppe Studierende.