Knihobot

Sabine Bräuniger

    Unternehmenssteuerreform 2008 - Die Thesaurierung von Gewinnen einer Personengesellschaft
    Zur Geschäftsführerhaftung und Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,7, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fachbereich Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar im Schwerpunkt Sanierungs- und Insolvenzmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Nur wenige Akte braucht es um eine GmbH rechtskräftig zu gründen. So geschieht es in Deutschland unzählige Male in jedem Jahr. Zu diesem Zeitpunkt der Gründung und der guten Geschäftsaussichten und Ideen denkt natürlich keiner an eventuelle negative Auswirkungen bzw. an Zahlungsschwierigkeiten oder gar eine Insolvenz und der damit verbundenen umfangreichen Haftungstatbeständen für den oder die Geschäftsführer. Jedoch müssen allein in jedem Jahr rund 25.000 GmbH Insolvenz anmelden und verwirklichen somit in den meisten Fällen Haftungstatbestände. Es wird auf einmal klar, dass selbst eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchaus für den Gesellschafter persönliche Unannehmlichkeiten und strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann. Diese Arbeit wird sich mit dem Thema der Haftung für Lohnsteuerzahlungen und die Auswirkung deren Anfechtung in der Insolvenz beschäftigen und versuchen Lösungsansätze aufzuzeigen. Die Problematik hat auch schon eine Vielzahl unterschiedlicher Gerichte beschäftigt und somit auch zu verschiedensten Rechtsprechungen geführt. Zurzeit liegt jedoch keine eindeutige höchstrichterliche Entscheidung vor und ein erneuter Fall zur Revision und (ersehnten) Entscheidung, beim BFH. Auf die unterschiedliche Rechtsprechung der Senate der beiden obersten Bundesgerichtshöfe in Darstellung der Fallkonstellationen wird diese Arbeit eingehen und eventuell absehbare Entscheidungen erläutern. Auch eine kritische Auseinandersetzung mit den oft nicht ganz nachvollziehbaren Entscheidungsgründen wird folgen. Als gesetzliche Grundlage für die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gilt der § 69 AO i. V. m. § 34 AO. Demnach haftet der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft bei einer schuldhaften Pflichtverletzung deren steuerlichen Verpflichtungen. Der Geschäftsführer hat gem. § 34 Abs. 1, S. 1 AO die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen. Dies sind insbesondere eine ordnungsgemäße Buchführung, Abgabe einer Steuererklärung und die rechtzeitige Abführung der Steuern an das Finanzamt und zuvor die Einbehaltung dieser Steuern für die Rechnung eines Dritten Kommt es zu einer Verletzung oder einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung dieser Pflichten durch den Geschäftsführer, so kann ihn unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 69 AO eine persönliche Haftung für diese Steuerschulden treffen.

      Zur Geschäftsführerhaftung und Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz
    • Unternehmenssteuerreform 2008 - Die Thesaurierung von Gewinnen einer Personengesellschaft

      Ein systematischer Überblick über die geplanten Änderungen

      Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fachbereich Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar im Schwerpunkt Betrieb und Steuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Jährlich zieht es zahlreiche, ursprünglich in Deutschland ansässige Unternehmen, ins Ausland. Sie verlegen entweder ihren kompletten Firmensitz dorthin, oder aber eröffnen eine ausländische Betriebsstätte dort. Neben den niedrigeren Lohn- und Lohnnebenkosten ist es vor allem der steuerlich Aspekt der die Unternehmen zu diesem Schritt bewegt. Die im Ausland erwirtschafteten Gewinne werden auch dort besteuert und so gehen dem Deutschen Fiskus jährlich Milliarden an Steuereinnahmen verloren. Deutschland liegt mit einem derzeitigen Spitzensteuersatz von 42 % zwar über den in vielen europäischen Nachbarländern geltenden Steuersätzen. Der niedrigste Spitzensteuersatz mit 19 % wird in der Slowakei veranschlagt, 32 % in Tschechien, 40 % in Polen und 41,8 % in den USA. Jedoch befinden wir uns dennoch im Mittelfeld. In Dänemark liegt dieser beispielsweise bei 59 %, in Belgien bei 53,3 % und in Österreich 50 %. Für Kapitalgesellschaften werden in Deutschland pauschal 25 % Körperschaftssteuer fällig, zusätzlich Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % und die sich nach dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde berechnende Gewerbesteuer. So kommt beispielsweise eine GmbH in Deutschland bei einem Hebesatz für die Gewerbesteuer von 400 % und einer Gewerbesteuermesszahl von 5, auf eine Gesamtsteuerlast von 38,65 % auf der Ebene der Gesellschaft. Dies bedeutet die Spitzenposition im internationalen Vergleich. Für inländische ansässige Personengesellschaften wie z. B. KG oder OHG wird die Besteuerung von Gewinnen nach dem sog. Transparenzprinzip auf der Ebene der Gesellschafter durchgeführt. Demnach unterliegen diese Gewinne der normalen Ein-kommensteuertabelle mit einem Spitzensteuersatz von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag. In der Summe liegt die Gesamtsteuerbelastung von Personengesellschaften derzeit bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 % und einer Messzahl von 5, bei insgesamt 45,68 %. Daraus ergibt sich ein derzeitiges Ungleichgewicht in der steuerlichen Belastung von Kapital- und Personengesellschaften von 7,03 % zugunsten der Kapitalgesellschaften. Die Gesamtsteuerbelastung in Deutschland liegt somit weit über der von anderen europäischen Ländern und die Flucht ins Ausland ist aus Sicht der Unternehmen völlig nachvollziehbar. Nun sollen im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 Änderungen in Hinblick auf die Steuerbelastung für Unternehmen vorgenommen werden, um so wieder Attraktivität für Investitionen im Inland zu schaffen.

      Unternehmenssteuerreform 2008 - Die Thesaurierung von Gewinnen einer Personengesellschaft