Knihobot

Reinhold Höfer

    Betriebsrentenrecht
    Altersversorgung für Unternehmer und Führungskräfte
    Die Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung von Kapitalgesellschaftern
    Die Zukunft der Altersversorgung des öffentlichen Dienstes
    Neue Chancen für Betriebsrenten
    Das neue Betriebsrentenrecht
    • Das neue Betriebsrentenrecht

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      Das Altersvermögensgesetz, besser bekannt unter dem Schlagwort „Riester-Rente“, hat die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Altersvorsorge gestärkt und insbesondere mit dem Pensionsfonds einen neuen Durchführungsweg eingeführt. Der Autor des zweibändigen Standardkommentars zum Betriebsrentengesetz (BetrAVG) stellt in diesem Werk die weitreichenden Änderungen der Vorschriften in den Bereichen Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht geschlossen dar. Themenschwerpunkte im Arbeitsrecht: - die neue Beitragszusage mit Mindestleistung - der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung - die Tarifdispositivität und der Tarifvorbehalt hinsichtlich des Anspruchs auf Entgeltumwandlung - die sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit von Entgeltumwandlungszusagen - die neuen Vorschriften zur Höhe der unverfallbaren Anwartschaft - die Neuregelungen zur Insolvenzsicherung - die Einstandspflicht des Arbeitgebers - die Änderungen hinsichtlich der Anpassungsprüfungspflicht - die neue Verjährungsvorschrift Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht: - die Änderungen hinsichtlich der Bildung von Pensionsrückstellungen - die Neuerungen beim Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen an Unterstützungskassen - die staatliche Förderung betrieblicher Altersversorgung („Riester-“ und „Eichel-Förderung“) - die geänderten sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Entgeltumwandlungen Hinsichtlich der Pensionsfondszusage werden kommentiert - deren arbeitsrechtliche Behandlung - die Möglichkeiten der Pensionsplangestaltung - die steuerrechtliche Behandlung der Pensionsfondszusage beim Arbeitgeber und beim Arbeitnehmer - die versicherungsrechtliche Behandlung des Pensionsfonds unter Berücksichtigung der Verordnungen zur Kapitalausstattung, Rechnungslegung und Vermögensanlage. Auch die späteren Änderungen durch Gesetz vom 21.6.2002 sind berücksichtigt. Für Unternehmen und deren Berater sowie für Richter, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtswissenschaftler.

      Das neue Betriebsrentenrecht
    • Zum Werk Seit September 2009 gilt auch für die betriebliche Altersversorgung der völlig neu geregelte Versorgungsausgleich. Das Werk schildert ausführlich: - den neuen Rechtsrahmen - in detaillierten Beispielen die Auswirkung auf den Ausgleichswert bei Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen bei Hälftelung der ehezeitlichen Versorgungsanwartschaft sowie bei der Kapitalwertmethode - die Ermittlung des Ausgleichswertes bei versicherungsförmiger Altersversorgung - bei Direktversicherungen - bei Pansionskassenzusagen - bei Pensionsfondszusagen - bei Rückdeckungsversicherungen zu Direkt- und Unterstützungskassenzusagen, wenn sie den Zusageinhalt bestimmen, - die Ermittlung des Ausgleichswertes bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen - die Mitbestimmung des Betriebsrats wird disskutiert - die Besteuerung und die Abgaben zu den Zweigen der Sozialversicherung werden aufgezeigt - der Gesetzestext des Versorgungsausgleichsgesetzes und Auszüge aus dem FamFG sowie ein ausführliches Stichwortverzeichnis runden das Werk ab Autor Prof. Dr. Reinhold Höfer ist Gutachter für betriebliche Altersversorgung. Zielgruppe Für Geschiedene, deren Anwälte, Unternehmen und Familiengerichte.

      Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung
    • Verhandlungen des 65. Deutschen Juristentages Bonn 2004 Band I: Gutachten (Gesamtband) 2004 154 Seiten. Kartoniert Euro 10,- Teil G und H: Rechtsberatung zwischen Deregulierung und Verbraucherschutz Erstattet von Prof. Dr. Hanns Prütting und Prof. Dr. Hubert Rottleuthner Für Richter, Rechtsanwälte, Hochschullehrer, Verwaltungen, Unternehmen, Verbände, Rechtspolitiker, Bibliotheken.

      Private und betriebliche Altersvorsorge zwischen Sicherheit und Selbstverantwortung