Knihobot

Hermann Riedel

    Abtretung und Verpfändung von Forderungen und anderen Rechten
    Jugendwohlfahrtsrecht
    Halt! Schweizer Grenze!
    Ausweglos ...!
    Jugendwohlfahrtsgesetz
    Originalmusik und Musikbearbeitung
    • Originalmusik und Musikbearbeitung

      Eine Einführung in das Urheberrecht der Musik

      Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Abkürzungsverzeichnis -- Literaturverzeichnis -- Einführung -- I. Bearbeitung in der Musik -- II. Bearbeitung im Urheberrecht -- Berichtigungen -- Sachregister -- Personenregister -- Backmatter

      Originalmusik und Musikbearbeitung
    • Frontmatter -- Vorwort zur vierten Auflage -- Vorwort zur vierten Auflage -- Jugend Wohlfahrt und Erwachsene -- Inhaltsübersicht -- Abkürzungsverzeichnis -- GESETZESTEXTE -- KOMMENTIERUNG -- I. Jugendwohlfahrtsgesetz -- Abschnitt I : Allgemeines -- Abschnitt II : Jugendwohlfahrtsbehörden -- Abschnitt III: Bundesregierung und Bundesjugendkuratorium -- Abschnitt IV: Schutz der Pflegekinder -- Abschnitt V: Stellung des Jugendamts im Vormundschaftswesen, Vereinsvormundschaft -- Abschnitt VI: Erziehungsbeistandschaft, Freiwillige Erziehungshilfe und Fürsorgeerziehung -- Abschnitt VII : Heimaufsicht und Schutz von Minderjährigen unter 16 Jahren in Heimen -- Abschnitt VIII : Kostentragung bei Hilfen zur Erziehung für einzelne Minderjährige -- Abschnitt IX : Straftaten und Ordnungswidrigkeiten -- Schlußbestimmung -- II. EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM JUGENDWOHLFAHRTSGESETZ -- III. GESETZ ZUR ÄNDERUNG VON VORSCHRIFTEN DES JWG -- IV. GESETZ ZUR ÄNDERUNG UND ERGÄNZUNG DES JWG -- Anhang -- Allgemeines -- Bundesrecht -- Gesetzesregister -- Sachregister

      Jugendwohlfahrtsgesetz
    • Als Ende März und Anfang April 1945 französische Divisionen auch den Übergang über den Rhein erzwangen, zeichnete sich mehr und mehr das Ende des Krieges ab. Trotz täglich sich mehrender Fliegeralarme und Luftangriffe auf militärische Objekte, Industriebetriebe und Bahnanlagen, auch in den Kreisen Villingen und Donaueschingen, wollten sich nur Wenige mit dem Gedanken vertraut machen, daß auch diese Gegend noch durch feindliche Truppen besetzt und es dabei zu Kampfhandlungen kommen könnte. Jedoch das rasche Vordringen der Franzosen Mitte April 1945 in die Südwestecke des Reiches und die Besetzung von Städten und Dörfern der genannten Kreise ließen die Befürchtungen Wirklichkeit werden. In der Nacht vom 24. auf den 25. April 1945 und in den folgenden drei Tagen mußte die Bevölkerung die Schrecknisse eines zwar kurzen, aber unbarmherzigen Krieges am eigenen Leibe erleben. Von den Kampfhandlungen wurde vor allem die Bevölkerung von Bad Dürrheim, Ippingen und Zimmern betroffen. Weiterhin werden die Geschehnisse in den vom Rückzug berührten Gemeinden vom 20. bis 30. April 1945 geschildert: Triberg, Nußbach, Hochemmingen, Schönwald, Sunthausen, Brigach, Biesingen, St. Georgen/Schwarzwald, Oberbaldingen, Oberkirnach, Unterbaldingen, Unterkirnach, Öfingen, Rohrbach, Schönenbach, Immendingen, Vöhrenbach, Geisingen, Herzogenweiler, Pfaffenweiler, Hintschingen Rietheim, Mauenheim, Marbach.

      Ausweglos ...!