Tobias Jaag Knihy






Das Zürcher Gemeindegesetz vom 20. April 2015 tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Es bringt zahlreiche Neuerungen; so setzt es die Kantonsverfassung von 2005 um, ordnet das Finanzhaushaltrecht (HRM 2) umfassend und berücksichtigt weitere aktuelle Entwicklungen. Der Kommentar erörtert die Gesetzesbestimmungen für die Praxis und zeigt die Verbindungen zu Lehre und Rechtsprechung sowie zum übrigen Recht des Kantons auf, so auch zur Gemeindeverordnung. Zusätzlich zum Gemeindegesetz werden die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte kommentiert, die sich mit Initiative und Referendum in den Gemeinden befassen. Der Kommentar ist ein Gemeinschaftswerk von 25 Autorinnen und Autoren aus der gemeinderechtlichen Praxis und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit dem Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV).
Staats- und Beamtenhaftung
Organisationsrecht
Zur Neuauflage Die Neuauflage, mit dem Bearbeitungsstand 1. Oktober 2016, berücksichtigt die Totalrevision der Bundesrechtspflege sowie zahlreiche weitere Gesetzesrevisionen der vergangenen zehn Jahre und die in der Zwischenzeit veröffentlichte Praxis und Literatur. Inhalt Grundlagen Staatshaftung Haftung von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung, die mit Aufgaben des Bundes betraut sind Beamtenhaftung Zusammenfassende Würdigung Zum Autor Tobias Jaag ist em. Professor für Staats- Verfassungs- und Europarecht an der Universität Zürich und Rechtsanwalt (Konsulent) in Zürich
40 Jahre Beitritt der Schweiz zur EMRK
Referate zur Jubiläumstagung vom 27. November 2014
Die Schweiz ist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) am 28. November 1974 beigetreten. Aus Anlass des 40-jährigen Jubiläums führte das Europa Institut an der Universität Zürich in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und der Universität Zürich eine wissenschaftliche Tagung durch. In mehreren Referaten von Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft wurden die Auswirkungen der EMRK auf das schweizerische Recht aus unterschiedlichen Perspektiven erörtert. Im Anschluss an die Tagung fand eine öffentliche Veranstaltung mit einem Vortrag von Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga statt. Der vorliegende Tagungsband enthält die Referate sowie den Festvortrag.
Staatsrecht ist das Rechtsgebiet, welches die Organisation des Staates und die grundlegende Rechtsstellung der Bürgerinnen und Bürger zum Gegenstand hat. Es befasst sich insbesondere mit Rechtsstaat, Demokratie und Föderalismus. Staatsrecht ist nicht nur für Juristinnen und Juristen, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung. Die Beteiligung am politischen Leben als Mitglied von Milizbehörden oder als Angestellte(r) einer öffentlichen Verwaltung setzt ebenso Grundkenntnisse des Staatsrechts voraus wie die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts sowie des Initiativ- und Referendumsrechts. Das vorliegende Staatsrecht in a Nutshell möchte eine konzise Einführung in die wichtigsten Bereiche des schweizerischen Staatsrechts bieten und damit einen Beitrag zur allgemeinen staatspolitischen Bildung leisten.
Die vorliegende 2. Auflage des Beitrags über Staats- und Beamtenhaftung im Bund bringt den Text der 1. Auflage von 1996 auf den neusten Stand von Lehre und Rechtsprechung. Einzelne Themen werden vertieft behandelt, so insbesondere die Haftung von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung, die mit öffentlichrechtlichen Aufgaben des Bundes betraut sind. Die Auswirkungen des Entwurfs für die Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts auf die Staats- und Beamtenhaftung werden am Rande mit berücksichtigt. Inhalt: Grundlagen Staatshaftung Haftung von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung, die mit Aufgaben des Bundes betraut sind Beamtenhaftung Zusammenfassende Würdigung
Der Skriptum bietet einen Überblick über ausgewählte Gebiete des Bundesverwaltungsrechts, die für Unterricht und Praxis von besonderer Bedeutung sind. Die Darstellung der Rechtslage in den verschiedenen Gebieten beginnt jeweils mit einer Übersicht über die Rechtsquellen und die Literatur, z. T. ergänzt durch Hinweise auf Materialien. Daran anschliessend werden die Grundzüge der massgebenden Regelungen wiedergegeben, wobei besonderer Wert auf klare Systematik und Begrifflichkeit gelegt wird und die Zusammenhänge mit anderen Rechtsgebieten aufgezeigt werden. Hinweise auf die Rechtsprechung und auf künftige Entwicklungen ergänzen die Darstellung. Inhalt - Personalrecht - Entschädigungsrecht (Staatshaftung und Enteignung) - Finanzrecht - Verkehrsrecht - Kommunikationswesen - Energierecht - Raumplanung, Umwelt-, Natur- und Heimatschutz - Unterricht, Forschung und Kultur - Datenschutz - Ausländerrecht - Sicherheitsrecht
Seit der Publikation der dritten Auflage im Jahr 2005 hat sich das Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Zürich erheblich weiterentwickelt. Im Rahmen der Umsetzung der Kantonsverfassung von 2005 sowie wichtiger Änderungen des Bundesrechts wurden für mehrere Rechtsgebiete die Rechtsgrundlagen erneuert, so z. B. zum Finanzausgleich, zum Polizeirecht, zum Verhältnis zwischen Staat und Kirchen, über Bildung und Unterricht, zum Gesundheitswesen sowie zur Verwaltungsrechtspflege. Die Neuauflage gibt einen konzisen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsentwicklung in den wichtigsten Gebieten des zürcherischen Staats- und Verwaltungsrechts unter Berücksichtigung der Behörden- und Gerichtspraxis; die laufende Revision des Gemeinderechts wird ebenfalls einbezogen. Die kantonalen Regelungen werden jeweils in den Gesamtzusammenhang des schweizerischen Staats- und Verwaltungsrechts gestellt.