Handbuch Kommunalabgabenrecht
Steuern, Gebühren, Beiträge
Steuern, Gebühren, Beiträge
Zum Werk Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres Finanzbedarfs Kommunalsteuern, Gebühren und Beiträge. Das Kommunalabgabenrecht normiert insbesondere den Erlass von Abgabensatzungen, das Steuerfindungsrecht und die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie von Beiträgen. Es ist angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen von hoher politischer und rechtlicher Bedeutung. Das neue Handbuch bietet eine prägnante und praxisnahe Darstellung des Kommunalabgabenrechts basierend auf den Kommunalabgabengesetzen Baden-Württembergs, Bayerns, Hessens, Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und Sachsens. Erläutert werden sowohl die Kommunalabgaben als auch das Verfahren der Erhebung. Ausführungen zu Sonderformen von Abgaben und Fremdenverkehrsabgaben runden das Werk ab. Vorteile auf einen Blick - klar gegliederte Darstellung - Ausführungen zum Rechtsschutz - verfasst von Experten aus Wissenschaft und Praxis Zielgruppe Für Juristen in den Ministerien, Kommunen und Landkreisen, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwälte.
Die Analyse einer Vielzahl von Regionalplänen identifiziert Typen von Zielaussagen, die sich auf private Vorhaben beziehen. Die Untersuchung zeigt, dass Grundeigentum zunehmend in großräumige planerische Zusammenhänge integriert wird, ohne dass individuelle Rechtspositionen bei dieser Planung ausreichend berücksichtigt werden. Dennoch kann eine Zielbindung für private Vorhaben mit dem Eigentumsgrundrecht vereinbar sein, sofern die planerische Abwägung konkret genug ist. Dies gilt besonders für die wichtigen Ausweisungen von Vorranggebieten und -standorten im Kontext des Umwelt- und Ressourcenschutzes. Die Arbeit bietet anschauliches Material, das verdeutlicht, wie die textliche Gestaltung der Zielaussagen die Umsetzungsmöglichkeiten privater Vorhaben beeinflussen kann. Zudem wird aufgezeigt, dass die abwehrrechtliche Schwäche individueller Rechtspositionen bei großräumiger Planung eine Entschädigung erforderlich macht. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die die Abwehrgarantie der Wertgarantie priorisiert, lässt sich nicht ohne Weiteres auf die Zielbindungswirkung übertragen. Die Ergebnisse führen zu einer Auslegung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB, die sich an den konkreten Zieltypen orientiert und klare Vorgaben für die Genehmigungspraxis zur Rechtsanwendung bietet.