Christoph Leuenberger Knihy






Im Gerichtsstandsgesetz, das seit 1. Januar 2001 in Kraft ist, geht es darum, das bisher überwiegend in den kantonalen Zivilprozessordnungen geregelte Recht der örtlichen Zuständigkeit auf gesamtschweizerischer Ebene zu vereinheitlichen. Es handelt sich dabei gleichsam um einen „Vorläufer“ der geplanten schweizerischen Zivilprozessordnung. Der Band enthält je fünf Beiträge in deutscher und französischer Sprache zu verschiedenen Themen dieses Gesetzes: Zu den allgemeinen Gerichtsstandsvorschriften äussern sich Prof. Dr. Karl Spühler, Peter Reetz und Prof. Dr. Jacques Haldy. Die besonderen Gerichtsstände werden behandelt von Dr. Dominik Vock und Prof. Dr. Fabienne Hohl. Auf die Fragen im Bereiche „Gerichtsstandsgesetz und SchKG“ gehen Fürsprecher Dominik Gasser und Dr. Nicolas Jeandin ein. Das Thema „Vorsorgliche Massnahmen nach Gerichtsstandsgesetz“ ist Gegenstand der Beiträge von Dr. Marcel Dietrich und Dr. Yves Donzallaz. Dr. Georg Naegeli und Dr. Yves Donzallaz widmen sich in ihren Beiträgen den Rechtsmittelproblemen im Bereiche des Gerichtsstandsgesetzes.
Der Band enthält 7 deutsch- und 2 französischsprachige Beiträge: Zur Beweislast im Allgemeinen (Dr. Hans Schmid) und zum Beweisrecht bei internationalen Privatrechtsstreitigkeiten (Dr. Gaby Nigg). Gleichsam als Vorstufe der Beweisführung wird die Behauptungs- und Substanzierungslast behandelt (Prof. Dr. Jürgen Brönnimann). Zwei Beiträge sind dem Beweismass gewidmet: dem Beweismass bei Endentscheiden (Prof. Dr. Fabienne Hohl) und dem Glaubhaftmachen (Dr. Christoph Leuenberger). Im Weiteren werden Massnahmen zum Schutz von Geheimhaltungsinteressen bei der Beweisführung aufgezeigt (Prof. Dr. Jacques Haldy), die Grundsätze der Beweiswürdigung dargestellt (Dr. Alfred Bühler) und auf die Besonderheiten von Behauptungslast und Beweiswürdigung in hochtechnischen Zusammenhängen hingewiesen (Prof. Dr. Karl Spühler). Schliesslich erfolgt unter dem Gesichtspunkt des verfassungsmässigen Rechts auf Beweis eine kritische Würdigung von Rechtsprechung und Lehre zum Beweis (Dr. Sabine Kofmel Ehrenzeller). - Die Stiftung wird in lockerer Folge geeignete Tagungsbeiträge in dieser neuen Reihe publizieren.
Die seit 1991 geltende Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen ging aus einer Totalrevision hervor. Sie ist ein modernes Gesetz aus einem Guss. Mit der Kommentierung wurde zugewartet, bis sich zu den verschiedenen Fragen eine Praxis gebildet hatte, die verarbeitet werden konnte. Der Kommentar zeigt auch die sehr zahlreich gewordenen „Schnittstellen“ einer kantonalen Prozessordnung zum Bundesrecht auf. Das kantonale Zivilprozessrecht kann nicht isoliert betrachtet werden. Es ergibt heute nur zusammen mit den prozessualen Regeln des Bundesrechts ein vollständiges Bild über die Rechtslage. Der Kommentar beschränkt sich daher nicht auf das kantonale Zivilprozessrecht. Er will auch mithelfen, sich im Nebeneinander von kantonalem Recht, Bundesgesetzen, Staatsverträgen und bundesgerichtlicher Praxis zurechtzufinden.
Grundlage des Lehrbuches ist die ab 1. Januar 2011 geltende Schweizerische Zivilprozessordnung. Behandelt werden auch die Rechtsmittel an das Bundesgericht, soweit sie im Zivilprozess von Bedeutung sind. Das Lehrbuch richtet sich sowohl an Studierende als auch an Juristinnen und Juristen in der Praxis. Studierenden soll es eine Grundlage bieten für die Erarbeitung des schweizerischen Zivilprozessrechts. Juristinnen und Juristen in der Praxis möge es als Arbeitsinstrument helfen, das neue Zivilprozessrecht in die bekannten dogmatischen Grundsätze einzuordnen. Das Lehrbuch steht auf den bewährten theoretischen Grundlagen der schweizerischen Zivilprozesslehre. Es ist geprägt von einer langjährigen Tätigkeit in der Justiz und soll Antworten geben auf Fragen, die sich bei der konkreten Prozessführung stellen.
Die vorliegenden Beiträge in deutscher und französischer Sprache befassen sich mit Aspekten der Rechtshilfe in internationalen Zivil- und Handels- prozessen. Zur Zustellung von gerichtlichen und aussergerichtlichen Urkunden sowie zur rechtshilfeweisen Beweiserhebung (z. B. Einvernahme mittels Videokonferenz) äussern sich Dr. Alexander Markus sowie Dr. Danielle Gauthey Ladner. Dabei wird insbesondere auf die neue Wegleitung des Bundesamtes für Justiz zu den verschiedenen Haager Übereinkommen eingegangen. Alexander Hilfiker erläutert die Möglichkeiten der Internet-Recherche. Die menschlich vielfach schwierigen Probleme der Kindesentführungen behandeln David Urwyler, Sonja Hauser und Hervé Boéchat. Auf aktuelle Fragen der Anerkennung und Vollstreckung von Zivilurteilen gehen Dr. Samuel Baumgartner und Jean-Marc Wichser ein. Das Thema Vollstreckung von ausländischen Konkurserkenntnissen ist Gegenstand der Beiträge von Prof. Dr. Karl Spühler und von Prof. Dr. Sylvain Marchand.
Die Schrift geht der Frage nach, ob das geltende Verfassungsrecht eine geteilte Abstimmung erlaubt. Sie weist die hauptsächlichsten Unterschiede zum Revisionsversuch von 1872 nach, ferner die Notwendigkeit der interprétation und der sinngemässen Anwendung des bestehenden Verfassungsrechts. In die Untersuchung eingeschlossen wird die Frage des Abstimmungsmodus auch für Total zu Revidierende Kantonsverfassungen. (Beispiel: Kanton Basel-Landschaft). Abschliessend werden die Varianten des Abstimmungsmodus dargestellt und Schlussfolgerungen aus rechtsvergleichender Sicht gezogen. Aufschlussreich sind auch die vom Verfasser gezogenen Vergleiche mit dem amerikanischen System, ferner die Frage nach der Wahrscheinlichkeit einer Totalrevision der U.S. Constitution sowie die Beispiele von Volksabstimmungen über Total revidierte Verfassungen in amerikanischen Gliedstaaten