Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen
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Die seit 1991 geltende Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen ging aus einer Totalrevision hervor. Sie ist ein modernes Gesetz aus einem Guss. Mit der Kommentierung wurde zugewartet, bis sich zu den verschiedenen Fragen eine Praxis gebildet hatte, die verarbeitet werden konnte. Der Kommentar zeigt auch die sehr zahlreich gewordenen „Schnittstellen“ einer kantonalen Prozessordnung zum Bundesrecht auf. Das kantonale Zivilprozessrecht kann nicht isoliert betrachtet werden. Es ergibt heute nur zusammen mit den prozessualen Regeln des Bundesrechts ein vollständiges Bild über die Rechtslage. Der Kommentar beschränkt sich daher nicht auf das kantonale Zivilprozessrecht. Er will auch mithelfen, sich im Nebeneinander von kantonalem Recht, Bundesgesetzen, Staatsverträgen und bundesgerichtlicher Praxis zurechtzufinden.