Knihobot

Rainer Glockner

    Versorgungsausgleich bei Scheidung
    Der neue Versorgungsausgleich
    Der Versorgungsausgleich
    Die betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich
    Versorgungsausgleich in der Praxis
    • Das Handbuch behandelt in sechs Abschnitten den Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung, die maßgebende Ehezeit, die Berechnung des Ehezeit-Anteils betrieblicher Versorgungsanrechte, deren Wertbestimmung und Ausgleich sowie die Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen und weitere verfahrensrechtliche Fragen.

      Die betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich
    • Das Werk behandelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung und erklärt das System des Versorgungsausgleichs klar und verständlich. Es unterstützt die praktische Umsetzung der Neureglungen durch Praxisbeispiele, Berechnungsformeln, Übersichten und Musterformulierungen, die die komplexen Rechtsprobleme und Berechnungsmöglichkeiten veranschaulichen. Der Leser wird so in die Lage versetzt, potenzielle Fehlerquellen zu vermeiden und optimale Lösungen für seine Mandanten zu finden, sowohl für Ausgleichsberechtigte als auch -verpflichtete. In der 2. Auflage wird der Rechtsstand von April 2013 berücksichtigt. Die Autoren integrieren ihre umfangreiche praktische Erfahrung mit dem VersAusglG sowie relevante Rechtsprechung und Literatur. Alle Kapitel wurden gründlich aktualisiert, und es gibt neue Beiträge zu steuerrechtlich relevanten Fragen sowie eine Übersicht zur Rechtsprechung. Auch die Anhänge, insbesondere die Fragebögen zum Versorgungsausgleich, wurden aktualisiert. Die vier Autoren sind renommierte Spezialisten im Bereich des Versorgungsausgleichs, wobei Rainer Glockner maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren zur Strukturreform beteiligt war. Sie sind erfahrene Praktiker und Mitglieder des „Darmstädter Kreises“. Die Zielgruppe umfasst Richter, Rechtsanwälte sowie alle Berufsträger und Sachbearbeiter, die mit Fragen des Versorgungsausgleichs betraut sind.

      Der Versorgungsausgleich