Knihobot

Henry Winter

    Teilschuld, Gesamtschuld und unechte Gesamtschuld
    Prozessleittechnik in Chemieanlagen
    Fifty Years of Hurt
    Tuhten und Plahsen
    • Tuhten und Plahsen

      Freiheitliche deutsche Rechtschreibung - die Beispielsammlung

      Das Buch präsentiert amüsante Beispiele für unkonventionelle Schreibweisen in digitalen Medien und fordert dazu auf, kreativ und ohne Regeln zu schreiben. Der Autor argumentiert, dass neue Schreibweisen oft phonetisch oder assoziativ sind. Es ist ein humorvoller Kommentar zu den ständigen Rechtschreibreformen.

      Tuhten und Plahsen
    • Fifty Years of Hurt

      • 480 stránek
      • 17 hodin čtení

      'England invented football, codified it, became champions of the world in 1966 but humiliatingly then forgot how to play the greatest game of all.

      Fifty Years of Hurt
    • Einführendes Lehrbuch zur digitalen und zur modernen konventionellen Prozessleittechnik. Struktur und Funktion dezentraler computerbasierter Prozessleitsysteme. Einführung in die zugehörigen Grundlagen der Messtechnik, Regelungstechnik, Aktortechnik, Elektrotechnik, Digitaltechnik, Steuerungstechnik und der Batch-Rezepturen bis hin zu Grundlagen des Explosionsschutzes. In dieser Auflage leicht korrigiert und ergänzt sowie an die neuen gültigen Normen angepasst. Gut zum Selbststudium geeignet.

      Prozessleittechnik in Chemieanlagen
    • Die Motive zum E I geben die Beratungen der 1. Kommission über die Gesamtschuldbestimmungen an zwei entscheidenden Punkten nicht zutreffend wieder. Nach den Vorstellungen, die dem E I und auch dem BGB zugrunde liegen, ist die Gesamtschuld weder Ausnahme zur Teilschuld noch von ihrer inneren Struktur her mit einem inneren Schuldverhältnis verbunden. Im Anschluss an das Sächsische BGB und den Dresdner Entwurf ist die Gesamtschuld des BGB auf einheitlicher Grundlage geregelt und knüpft dabei an die Solidarobligation des gemeinen Rechts an. 420 ist wie 320 E I zu verstehen. Echte und unechte Gesamtschuld haben die gleiche Struktur. Die Gesamtschuldvorschriften sollten aber nur bei einer diesbezüglichen rechtsgeschäftlichen Vereinbarung oder gesetzlichen Anordnung anwendbar sein.

      Teilschuld, Gesamtschuld und unechte Gesamtschuld