Die Funktion des Bundes bei der Umsetzung des EU-Rechts durch die Länder
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Das Handbuch behandelt auf Basis eines „case law approach“ die Anwendung des EU-Rechts und seinen indirekten Vollzug in Österreich anhand der Rechtsprechung des EuGH, VfGH, VwGH und, wo es Berührungspunkte gibt, des OGH, des EGMR und sonstiger Gerichte. Dabei werden insbesondere die Wechselwirkungen und Bezüge zwischen EU-Recht und nationalem Verfassungs- und Verwaltungs(verfahrens)recht aufgezeigt. Schwerpunkte der Darstellung sind: Struktur-, Auslegungs- und Anwendungsprinzipien Funktionsprinzipien des allgemeinen Diskriminierungsverbots, der Freizügigkeit der Unionsbürger und der Grundfreiheiten Unionsgrundrechte, Staatshaftung Grundsätze des indirekten Vollzugs und doppelte Bindung Umsetzung, Anwendung im Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz Die durch zahlreiche Auszüge aus Leitentscheidungen angereicherte Darstellung erschließt rund 800 wichtige Urteile. Dadurch wird Praktikern sowie Studierenden und Lehrenden in rechtswissenschaftlichen Fächern ein konziser Überblick und schneller Zugang zu dieser wichtigen Thematik ermöglicht.
Dieses Kurzlehrbuch bietet eine Einführung in die durch den Vertrag von Lissabon neu gestalteten rechtlichen Grundlagen der EU. Deren Struktur, Institutionen und Rechtsprinzipien werden kompakt und übersichtlich dargestellt. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt wird auf Aspekte des EU-Rechts gelegt, die besonders für Nichtjuristen interessant sind, wie Bürgerrechte, Entscheidungsprozesse und die vielfältigen Aktivitäten der EU im Rahmen der verschiedenen Politikfelder. Das Buch wendet sich somit vor allem an Studierende, die sich grundlegende Kenntnisse des EU-Rechts aneignen wollen.
Der vorliegende Kurzkommentar will allen mit Fragen der Gleichbehand-lung und Nichtdiskriminierung in der Praxis Befassten einen ersten ge-schlossenen und übersichtlichen Zugang zu den neuen gesetzlichen Grundlagen einschließlich der über die Motive des Landesgesetzgebers Auskunft gebenden Gesetzesmaterialien und den dahinter stehenden EG-Richtlinien ermöglichen.