Knihobot

Kai Burmeister

    Urheberrechtsschutz gegen Framing im Internet
    Generationen & Gerechtigkeit
    • Die Generationendebatte schürt Ängste, die junge Generation könnte von den Lasten der Sozialversicherungen „erdrückt“ werden. Schnell werden Junge gegen Alte, Kinderreiche gegen Kinderlose und Starke gegen Schwache ausgespielt. Aber der demografische Wandel ist kein Mechanismus. Vielmehr verlangt er nach Gestaltung. In diesem Buch geht es um ein solidarisches Modell. Hier steht die soziale Regulierung im Mittelpunkt, die Antworten auf eine kapitalistische Krisenentwicklung gibt. Die AutorInnen liefern Beiträge zur Versachlichung der Debatte aus wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Sicht.

      Generationen & Gerechtigkeit
    • Das Internet hat sich rasch zu einem Massenkommunikationsmittel entwickelt und wird künftig das zentrale Medium für geschäftliche Transaktionen sein, sowohl für Unternehmen als auch für Endverbraucher. Die Ausdrucksformen digitaler Technologie sind vielfältig und nahezu grenzenlos. Im Kontext dieser digitalen Revolution nimmt das Urheberrecht eine besondere Rolle ein, da es die kreative Arbeit der Content Provider schützt, die für die gegenwärtige Form des Internets unerlässlich ist. Framing, eine spezifische Ausdrucksform, ermöglicht es Content Providern, fremde Inhalte in ihre eigenen Internetauftritte zu integrieren und als eigene Werke darzustellen. Die rechtlichen Aspekte des Framings wurden in Deutschland bislang nicht umfassend behandelt. Diese Arbeit untersucht das anwendbare Urheberrecht im Rahmen eines globalen digitalen Kommunikationsnetzes und analysiert die urheberrechtlichen Vorgaben aus der Perspektive des deutschen und US-amerikanischen Rechts. Die Schwerpunkte liegen auf den Voraussetzungen des Werkschutzes, den Verwertungsrechten, Schrankenbestimmungen und Haftungsfragen, einschließlich haftungsausschließender Spezialnormen. Die Ergebnisse werden im Hinblick auf die multilaterale Urheberrechtsharmonisierung bewertet, und es wird eine Reform des Vervielfältigungsrechts diskutiert. Die Arbeit schließt mit einem Vorschlag zur Formulierung eines neuen § 53 a UrhG.

      Urheberrechtsschutz gegen Framing im Internet