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Das Lehrbuch: Das Besondere Verwaltungsrecht umfasst eine Vielzahl eigenständiger, sachgebietsbezogener Normenkomplexe als spezielle Vorgaben für öffentliche Verwaltungstätigkeit. Von allen Studierenden der Rechtswissenschaft nachzuweisen sind üblicherweise (Grund-) Kenntnisse im Kommunalrecht als einer für die Leistungsverwaltung typischen Materie, im Polizei- und Ordnungsrecht als Paradedisziplin der Eingriffsverwaltung sowie im Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht). Mithin deckt das Lehrbuch den Pflichtfachkanon im Besonderen Verwaltungsrecht komplett ab.
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