Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten
Autoři
Parametry
Více o knize
Die 6. Auflage der FARR®-Checkliste Nr. 10 berücksichtigt die Neuregelung des § 321 Abs HGB (i. d. F. des BilMoG) und den neuen IDW PS 450 (Stand: 1.3.2012). Sie unterstützt die interne Qualitätssicherung und die externe Qualitätskontrolle, da hiermit eine nachvollziehbare Abwicklung der Berichterstattung über einzelne Prüfungsaufträge ermöglicht wird. Die Checkliste 10 enthält folgende Arbeitshilfen für den praktischen Einsatz: Checkliste für die Anfertigung von Prüfungsberichten (sog. Berichtsbegleitbogen) Sie kann bei allen gesetzlichen/freiwilligen Abschlussprüfungen eingesetzt werden, um den Erstellungsprozess von Berichten nach einem strukturierten einheitlichen Ablaufschema durchzuführen. Checkliste für die Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten (sog. Berichtskontrolle) Sie trägt dazu bei, dass die Qualitätskontrolle der Prüfungsberichte ebenfalls nach einem festen Ablaufschema erfolgen kann. Nachweisbogen zur Berichtskritik Der Bogen dient der Erfüllung der Berufspflicht der Berichtskritik (§ 24d Abs. 1 BS WP/vBP). Musterprüfungsbericht (für die mittelgroße GmbH) Der Musterprüfungsbericht ist unter Berücksichtigung von § 321 HGB (i. d. F. des BilMoG) und des IDW PS 450 (Stand 1.3.2012) erarbeitet worden. Der Musterbericht kann sowohl bei der Erarbeitung eines bürointernen Musterprüfungsberichts als auch für konkrete Prüfungsberichte eingesetzt werden. Muster-Testatsexemplar und Offenlegungsexemplar sowie Literaturverzeichnis. Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie unterstützen damit nicht nur bei der internen Qualitätssicherung (VO 1/2006), sondern auch bei der externen Qualitätskontrolle (§ 57a WPO).
Nákup knihy
Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten, Wolf-Michael Wendler
- Jazyk
- Rok vydání
- 2012
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
Navrhnout úpravu
- Titul
- Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Wolf-Michael Wendler
- Vydavatel
- IDW-Verl.
- Rok vydání
- 2012
- ISBN10
- 3802118928
- ISBN13
- 9783802118920
- Série
- FARR-Checkliste
- Kategorie
- Podnikání a ekonomie
- Anotace
- Die 6. Auflage der FARR®-Checkliste Nr. 10 berücksichtigt die Neuregelung des § 321 Abs HGB (i. d. F. des BilMoG) und den neuen IDW PS 450 (Stand: 1.3.2012). Sie unterstützt die interne Qualitätssicherung und die externe Qualitätskontrolle, da hiermit eine nachvollziehbare Abwicklung der Berichterstattung über einzelne Prüfungsaufträge ermöglicht wird. Die Checkliste 10 enthält folgende Arbeitshilfen für den praktischen Einsatz: Checkliste für die Anfertigung von Prüfungsberichten (sog. Berichtsbegleitbogen) Sie kann bei allen gesetzlichen/freiwilligen Abschlussprüfungen eingesetzt werden, um den Erstellungsprozess von Berichten nach einem strukturierten einheitlichen Ablaufschema durchzuführen. Checkliste für die Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten (sog. Berichtskontrolle) Sie trägt dazu bei, dass die Qualitätskontrolle der Prüfungsberichte ebenfalls nach einem festen Ablaufschema erfolgen kann. Nachweisbogen zur Berichtskritik Der Bogen dient der Erfüllung der Berufspflicht der Berichtskritik (§ 24d Abs. 1 BS WP/vBP). Musterprüfungsbericht (für die mittelgroße GmbH) Der Musterprüfungsbericht ist unter Berücksichtigung von § 321 HGB (i. d. F. des BilMoG) und des IDW PS 450 (Stand 1.3.2012) erarbeitet worden. Der Musterbericht kann sowohl bei der Erarbeitung eines bürointernen Musterprüfungsberichts als auch für konkrete Prüfungsberichte eingesetzt werden. Muster-Testatsexemplar und Offenlegungsexemplar sowie Literaturverzeichnis. Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie unterstützen damit nicht nur bei der internen Qualitätssicherung (VO 1/2006), sondern auch bei der externen Qualitätskontrolle (§ 57a WPO).