"Der Bürger" im Verwaltungsrecht
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Wer ist Rechtssubjekt, wer ist der Bürger im deutschen Verwaltungsrecht? Welchen Leitbildern folgt das Verwaltungsverfahrensgesetz - und als was werden Bürgerinnen und Bürger im Rahmen dieser Leitbilder wahrgenommen? Susanne Baer zeigt, dass nur ein Recht des aktivierenden Staates private Subjekte als Bürgerinnen und Bürger richtig wahrnehmen und selbst mit konstruieren kann. Sie leistet damit einen Beitrag zur aktuellen Diskussion um moderne Staatlichkeit, der erstmals die juristischen Fragen mit den verwaltungswissenschaftlichen Visionen und Praxen kombiniert. Damit ist die Grundlage für die Entwicklung eines Verwaltungsrechts gelegt, das nicht mehr etatistisch fixiert ist, sondern die Bürgerinnen und Bürger als selbstbewusste Subjekte in den Vordergrund stellt.