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Die Haftung des Sachverständigen für fehlerhafte Gutachten

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Wie bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Ärzten, so hat sich auch bei den Sachverständigen das Risiko, für Fehler bei ihrer Dienstleistung „Gutachten“ einstehen und für schuldhaft verursachte Schäden Ersatz leisten zu müssen, in den letzten Jahren erheblich verschärft. Haftungsklagen nehmen zu und Versicherungsprämien steigen. Dies ist nicht nur auf das zunehmende Anspruchsbewusstsein der Verbraucher zurückzuführen, vielmehr haben auch Gesetzgebung und Rechtsprechung zu einer Verschärfung der Haftung von Dienstleistern beigetragen. Für ein ordentliches Betriebsmanagement jedes Sachverständigen ist es daher erforderlich, mögliche Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen, die notwendigen Abwehrmaßnahmen zu treffen und Sicherungsstrategien zu entwickeln. Dazu gehört als erstes die Information von fachkundiger Seite. Die vom IfS vorgelegte Broschüre hat sich zur Aufgabe gemacht, die gesetzlichen Grundlagen für die Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung des Sachverständigen darzustellen und die Rechtsprechung anhand von Beispielen zu erläutern. Dabei werden die Neuregelungen des ab 1.1.2002 geltenden Schuldrechts und Verjährungsrechts eingearbeitet sowie der neue Haftungsanspruch nach § 839 a BGB vorgestellt. Gleichzeitig werden die wichtigsten und sich ständig wiederholenden Rechtsbegriffe definiert, um den Sachverständigen auch die Rechtssystematik und Rechtsdogmatik näher zu bringen. Schließlich werden Tipps gegeben, wie der Sachverständige die Haftung ausschließen oder einschränken kann, wobei jedoch schon jetzt gesagt werden muss, dass immer ein Restrisiko übrig bleibt, das nur durch eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abgesichert werden kann. Die Erfüllungs- und Minderungsansprüche, also die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Sachverständigen wegen Sach- und Rechtsmängeln nach neuem Schuldrecht, die kein Verschulden erfordern, werden nur kurz angesprochen, weil sich die Broschüre schwerpunktmäßig mit den Schadensersatzansprüchen gegen den Sachverständigen beschäftigt. Insgesamt will die vorliegende Broschüre keine juristische Kommentierung mit dem Anspruch auf Vollständigkeit bieten, sondern sie hat sich zur Aufgabe gemacht, den Sachverständigen in einer Kurzübersicht mit dem Problem der Haftung für fehlerhafte Gutachten bekannt zu machen, ihn für Haftungsrisiken zu sensibilisieren und ihm Tipps zur Früherkennung von Haftungsgefahren und deren Vermeidung oder Einschränkung an die Hand zu geben. Ein umfangreiches Literaturverzeichnis, eine Auswahl gesetzlicher Bestimmungen (im Wortlaut) und eine Checkliste von Fragen für die Verhandlungen mit der Versicherung zwecks Ermittlung des Haftungsrisikos und des Inhalts und Umfang einer Berufshaftpflichtversicherung schließen Broschüre ab.

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2002, měkká

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