Die Verbandszusammenschlüsse in der privaten Lebensversicherung
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Der im Jahr 1911 gegründete Reichsverband der Privatversicherung e. V. ist der Vorläufer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. und gehört zu den späten Verbandsgründungen im Wirtschaftsleben des Deutschen Reichs. Diese Chronik des Reichsverbands der Privatversicherung e. V. dokumentiert die Ereignisse und Entwicklungen in der deutschen Privatversicherung. Als im späten 19. Jahrhundert im Bereich von Industrie, Handel und Landwirtschaft politisch einflussreiche Berufs- und Interessenverbände entstanden, beschränkte sich die Interessenvertretung der Versicherungsgewerbe auf wenige schwache, ständig durch Mitgliederschwund bedrohte Spartenorganisationen. Ein überkommenes Spartendenken hinderte den Reichsverband auch nach seiner Gründung zunächst daran, im Bereich von Politik und Öffentlichkeit eine Anerkennung als Spitzenverband zu erfahren. Erst die Überwindung der Folgen des Versailler Friedensvertrages und die Auswirkungen des Währungsverfalls ließen ihn in eine Führungsrolle hineinwachsen. Mit einer Anpassung an die wirtschaftspolitischen Vorstellungen der Nationalsozialisten versuchte der Reichsverband, seine Arbeitsgrundlagen auch in der Zeit des Dritten Reiches zu erhalten. Dies sollte ihn jedoch nicht vor seiner Auflösung im Jahre 1938 bewahren. Zu dieser Zeit waren die Aufgaben der privatwirtschaftlichen Versicherungsverbände auf die im Rahmen der Zwangsorganisation der gewerblichen Wirtschaft errichtete Reichsgruppe „Versicherungen“ übergegangen.