Religiöse Autonomie der Stadt im Imperium Romanum
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Christa Frateantonio geht der immer noch ungeklärten Frage nach, weshalb die christliche Religion (Kirchen) sich gegenüber den polytheistischen Kulten zu einem Zeitpunkt durchsetzen konnte, als sie weder im östlichen noch im westlichen Reichsteil die Religion der Mehrheit der Bevölkerung war. Sie geht dabei nicht von der Konkurrenz einzelner Religionen aus, sondern konzentriert sich auf die städtisch organisierten Kulte. Die religiöse Autonomie der Städte ist als Ergebnis einer 'fehlenden Territorialisierung' des römischen Reiches anzusehen, welches keine reichsweite und einheitliche Religion entwickelte. Der religiöse Wandel im 4. Jh. wird von den Kaisern festgelegt und durch die Interaktionsmedien Verwaltung, Recht und die Reaktivierung politischer Mittel auf städtischer Ebene umgesetzt. Seit dem 3. Jh. n. Chr. wird die Frage nach der 'richtigen' öffentlichen Religion als regelungsrelevant von den Kaisern eingestuft; in nach-konstantinischer Zeit erzeugen dann innerstädtische Unruhen zwischen konkurrierenden christlichen Gruppen sowie zwischen christlichen und 'heidnischen' Bevölkerungsteilen in den Städten weiteren religionspolitischen Handlungsbedarf. Dieser Prozeß führt schließlich zu einer für alle Städte und römischen Bürger verbindlichen und ausschließlichen Definition von öffentlichen Religionen ( sacra publica) als christlich.