Die psychologische Dimension des Urheberrechts
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Urheberrechtlich geschützt sind nur geistige Schöpfungen von individueller Prägung, eigenständige Ergebnisse geistigen Schaffens. Der Schöpfungsvorgang ist Untersuchungsgegenstand der Psychologie, über den Juristen daher mit denjenigen Psychologen ins Gespräch kommen müssen, die sich mit moderner Kreativitätsforschung beschäftigen. Da diese Forschungsrichtung erst in den 50iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts beginnt, ist es bei der üblichen kulturellen Verspätung der Rechtswissenschaft nicht verwunderlich, dass die Urheberrechtsdogmatik von deren Ergebnissen noch keine Notiz genommen hat. Der vorliegende Sammelband versucht erstmals in voller Breite, dies nachzuholen und damit die psychologischen Grundlagen des Urheberrechts offen zu legen. Die Titeln der einzelnen Beiträge lauten: M. Rehbinder, Geistiges Schaffen als Voraussetzung des Urheberrechts; A. Kühne, Psychologische Dimensionen des Schöpferischen: Kreativität; U. Waschulewski, Psychologische Dimensionen des Schöpferischen: Ästhetik; R. Weimar, Kreativität. Psychischer Prozess und Merkmal geistigen Schaffens; R. Jakob, Kreativität und Recht: Psychologische Grundlagen und rechtspolitische Überlegungen; A. von Rohr, Verhaltensgrundlagen beim Rechtsschutz kreativer Leistungen; St. Ernst, Kryptomnesie als Einrede in Plagiatsprozessen; A. Peukert, Die psychologische Dimension des droit moral.