Rechtliche Zulässigkeit von Solidaritätsstreiks
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Die Arbeit widmet sich dem Solidaritätsstreik: Einleitend wird die aktuelle Bedeutung des Solidaritätsstreiks für Tarifkonflikte dargestellt. Anschließend werden terminologische Fragen erörtert, wobei sich der Verfasser nicht für die Begriffe Sympathie- oder Unterstützungsstreik, sondern für den treffenderen Begriff „Solidaritätsstreik“ als Grundlage der weiteren Untersuchungen entscheidet. Danach wird der Solidaritätsstreik durch die Abgrenzung vom sogenannten Hauptstreik weiter untersucht. Im Rahmen dessen wird ein tarifbezogener Ansatz gewählt. Des weiteren wird zur Außenseiterproblematik ebenso Stellung bezogen wie zu dem überlieferten Kriterium der Arbeitgeberidentität. Weitere Konturen gewinnt der Solidaritätsstreik sodann durch eine Abgrenzung von anderen Rechtsinstituten. Neben dem Boykott und der kollektiven Verweigerung von Streikarbeit wird der Solidaritätsstreik dem Demonstrationsstreik gegenüber gestellt. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet dann die Auseinandersetzung mit der Streitfrage, ob Solidaritätsstreiks zulässig sind. Hierbei wird zunächst die chronologische Entwicklung des Meinungsstandes ausgehend von der Weimarer Zeit bis in die Gegenwart dargestellt. Sodann erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit den insoweit maßgeblichen Aspekten der Friedenspflicht, der Parität, der Drittbetroffenheit, der Tarifzuständigkeit sowie der Problematik der mangelnden Erfüllbarkeit der Solidaritätsstreikforderung durch den bestreikten Arbeitgeber. Ausgehend hiervon erfolgt eine eingehende Untersuchung der anzuerkennenden Ausnahmetatbestände. Insoweit wird die Fallgruppe der Neutralitätspflichtverletzung näher analysiert. Dabei werden vorrangig Besonderheiten einer Produktionsverlagerung erörtert. Zudem wird die Konstellation der Arbeitgeberidentität kritisch beleuchtet. Schließlich wird unter Zugrundelegung der wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung ein Ausblick auf die zu erwartende Entwicklung des Solidaritätsstreiks gewährt.