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Gutachten zur Erarbeitung der Muster eines Konzessionsvertrages und Regelungen für die Ausschreibung, Vergabe von Konzessionen für das Betreibermodell für den mehrstreifigen Autobahnausbau ("A-Modell")

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Am 19. Oktober 2001 ist das Betreibermodell für den mehrstreifigen Autobahnausbau (A-Modell) im Rahmen des Programms „Bauen jetzt – Investitionen beschleunigen“ als Maßnahme des Public Private Partnership (PPP) vorgestellt worden. Mit Einführung der streckenbezogenen Gebühr für Lkw 12 t zGG auf Bundesautobahnen wird dieses Betreibermodell mit folgenden Merkmalen möglich: Der Anbau zusätzlicher Fahrstreifen, die Erhaltung (aller Fahrstreifen), der Betrieb (aller Fahrstreifen) und die Finanzierung werden einem Privaten zur Ausübung übertragen. Das Gebührenaufkommen der schweren Lkw im auszubauenden Streckenabschnitt wird für eine Weiterleitung an den Privaten vorgesehen. Die durch die Nutzung der Pkw/leichte Lkw entstehenden Infrastrukturkosten werden in Form einer Anschubfinanzierung (ca. 50 % der sonst üblichen Baukosten) aus dem Straßenbauhaushalt aufgebracht. Durch eine Gutachtergruppe wurden die Grundlagen für die vergabe- und vertragsrechtlichen Erfordernisse für die Anwendung des A-Modells erarbeitet und Regelungen und Muster • zur Ausschreibung und Vergabe und • zum Aufbau und Gestaltung eines Musterkonzessionsvertrages als Bestandteil der Verdingungsunterlagen aus juristischer, vergabetechnischer und wirtschaftswissenschaftlicher Sicht erstellt. Auf dieser Grundlage sollen Ausschreibungen und Vergaben durchgeführt und projektspezifische Konzessionsverträge zwischen Bund/Land (Konzessionsgeber) und Betreiber (Konzessionär) in Deutschland geschlossen werden. Die Arbeit der Gutachtergruppe wurde durch eine „Lenkungsgruppe“ (aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, des Bundesministeriums der Finanzen, der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH/DEGES und der Auftragsverwaltungen Brandenburg/ Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg), einem Arbeitskreis „Betrieb“ (aus weiteren Vertretern der Auftragsverwaltungen Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern) und einem „Beratergremium“ (aus Vertretern von Unternehmen und Verbänden aus Bauwirtschaft und Banken sowie den betroffenen Gewerkschaften) in einem Zeitraum von Februar bis Dezember 2002 begleitet.

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