Die Zusammenarbeit der Versicherungsaufsichtsbehörden in der Europäischen Gemeinschaft
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Mit der Verabschiedung der Dritten Richtliniengeneration hat die Europäische Gemeinschaft den an sie gerichteten Auftrag zur Errichtung eines Binnenmarktes im Bereich der Versicherungswirtschaft weitestgehend erfüllt. Neben der Einführung einer einheitlichen, gemeinschaftsweit gültigen, Zulassung für die Versicherungsunternehmen wurde mit den Dritten Richtlinien das System für die Aufsicht über die in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassenen Versicherungsgesellschaften neu geordnet. Die weitgehende Bündelung der Aufsicht bei den Herkunftslandbehörden machte es erforderlich, ein System für die Kooperation der Herkunftslandbehörden mit den Aufsichtsbehörden der Staaten, in denen die Versicherer über Niederlassungen oder im Dienstleistungswege tätig sind (Tätigkeitslandbehörden), zu schaffen. Literatur und Praxis haben die Bemühungen um die Einführung des Systems der Herkunftslandkontrolle mit großer Skepsis begleitet. Insbesondere wurde in Zweifel gezogen, dass die Zusammenarbeit der Versicherungsaufsichtsbehörden die Reduzierung der Aufsichtsbefugnisse der Tätigkeitslandbehörden kompensieren könne. Zens greift diese Skepsis auf und widmet sich in detailgenauer Analyse dem System der Kooperation der Versicherungsaufsichtsbehörden in der Gemeinschaft und insbesondere die Funktionsfähigkeit der Kooperationsmechanismen in der Praxis der Aufsichtsbehörden. Basis für die Analyse sind die Erkenntnisse, die der Autor im Rahmen von Gesprächen mit Mitarbeitern der Aufsichtsbehörden in Frankreich, Luxemburg, Großbritannien und Deutschland gewinnen konnte.