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Möglichkeiten und Grenzen der gemeindlichen Förderung des Berufssports aus rechtlicher Sicht

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Bedingt durch die Kirch-Krise und die damit fehlenden Einnahmen aus der Fernsehvermarktung wurde vor Beginn der Fussball-Saison 2002/03 bekannt, dass kommunale Behörden Profi-Fussballvereine durch Zuwendung finanzieller Mittel unterstützt haben. Ziel dieser Finanzspritzen war insbesondere die kurzfristige Sicherung der Liquidität und damit verbunden der Lizenz für die kommende Spielzeit. Beispiele für eine Berufssportförderung finden sich freilich nicht nur im Fussballsport, sondern in nahezu allen Sportarten, ohne dass diese Förderungspraxis rechtlich beanstandet wurde. Aufgrund der geltenden Kommunalgesetze in den einzelnen Bundesländern ist aber nur die Förderung des Breitensports erlaubt. Die Arbeit beschäftigte sich folglich mit der grundsätzlichen Frage, ob bzw. unter welchen Bedingungen kommunale Berufssportförderung rechtlich zulässig ist. Es wurden diverse Modelle einer Berufssportförderung vorgestellt, welche mit konkreten Fakten und Zahlen aus der Praxis belegt wurden. Des weiteren war zu untersuchen, ob und inwieweit es einer Kommune im geltenden Recht möglich ist, die Ausübung von Profisport durch einen in ihre Gemeinde oder Region beheimateten Sportverein direkt oder indirekt zu fördern. Hier spielten insbesondere verfassungs-, kommunal- und europarechtliche Aspekte eine Rolle. Insbesondere wurde darauf eingegangen, dass Berufssportförderung in ganz besonderen Masse Wirtschaftsförderung für eine Kommune darstellt. In diesem Zusammenhang wurde auf das Mega-Event Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland eingegangen und Chancen wie auch Risiken für eine Kommune aufgezeichnet. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass es keine grundsätzlichen Einwände gegen eine kommunale Berufssportförderung gibt.

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