Osttimor und das Recht auf Selbstbestimmung
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Die ehemalige portugiesische Kolonie Osttimor wurde 1974 unter fragwürdigen Umständen in das indonesische Inselreich eingegliedert. 1999 konnte sich die Bevölkerung zu ihrem künftigen Status äußern und entschied sich für die Unabhängigkeit. Die Arbeit misst diese Geschehnisse am Maßstab des Selbstbestimmungsrechts der Völker und versucht, aus dem Verhalten der Staatengemeinschaft Schlussfolgerungen für den derzeitigen Entwicklungsstand dieses Rechts zu ziehen. Dazu werden seine geschichtliche Entwicklung, Erscheinungsformen, normative Verpflichtungskraft, Rechtssubjekte, Inhalte, Anwendungsvoraussetzungen sowie Ausübungsmöglichkeiten beschrieben und die historischen, politischen, ethnischen, linguistischen sowie religiösen Bedingungen für die Anwendung im Falle Osttimors erarbeitet.