Die Verwendung von Internet-Hyperlinks aus Sicht des deutschen Lauterkeitsrechts
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Hyperlinks sind ein Wesensmerkmal des Internet. Sie ermöglichen es ihrem Verwender, das eigene Informationsangebot strukturell zu gestalten und beliebig mit anderen Informationsangeboten in Verbindung zu bringen. Aufgrund der zunehmenden Kommerzialisierung des Internet werden hierdurch jedoch auch vielfach wettbewerbliche Interessen berührt. Die vorliegende Untersuchung befaßt sich daher mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Verwendung von Internet-Hyperlinks eine unlautere Wettbewerbshandlung darstellt. Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit zahlreichen Vorschriften innerhalb und außerhalb des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb einschließlich des durch die E-Commerce-Richtlinie geschaffenen Rechtsrahmens für den elektronischen Geschäftsverkehr.