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Das Staatsrecht in der Rechtslehre Kants

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Der Grundgedanke von Kants Rechts- und Staatsphilosophie wurde bereits 1781 in der Kritik der reinen Vernunft formuliert: Eine Verfassung, die größtmögliche menschliche Freiheit gewährleistet und Gesetze schafft, die die Freiheit des Einzelnen mit der Freiheit anderer in Einklang bringen, ist eine notwendige Idee für jede Staatsverfassung und deren Gesetze. Als Hauptwerk Kants in diesem Bereich gilt der 1797 erschienene erste Teil der Metaphysik der Sitten. Christian Nieblings Dissertation zielt darauf ab, Kants Staatsrecht anhand der Rechtslehre zu erläutern und zu zeigen, dass diese ein geschlossenes Staatsrechtssystem darstellt, das trotz seiner Kürze klar und stringent ist. Niebling hebt den fortschrittlichen Gehalt von Kants Staatsrecht hervor, da Kant es teilweise schafft, sich von den Einflüssen seiner Vorgänger zu lösen und über die Integration fremder Elemente hinauszugehen. Zudem versucht Kant nicht nur, die bestehende Verfassungswirklichkeit zu legitimieren, sondern entwirft auch ein Ideal, dessen Realisierung er detailliert darstellt. Dennoch zeigt die Studie auch die Grenzen der kantischen Staatsphilosophie auf.

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Das Staatsrecht in der Rechtslehre Kants, Christian Niebling

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2005
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